Auto finanzierung kündigen?
Hallo zusammen,
Mein Mann hat sich ein Fahrzeug finanziert in Österreich vor 4 Monaten. Jetzt macht es schon die ersten Probleme (laut Händler kein Garantie Fall, da Steinschlag im Luftkühler und somit kein Antrieb. Wir sind aber sicher das vor unser Kauf, ein Mader drinne war. Bei der Besichtigung haben wir Maderkot im Motorraum gesehen und es waren Bisspuren zu sehen.) Das Auto kostet uns über 30.000 €.
Jetzt überlegen mein Mann, das Auto wieder zurück an die Bank(Santander) zu geben und die Finanzierung zu kündigen.
Ich würde eher in eine andere Werkstatt fahren und es prüfen lassen ob der Händler recht hat. Wenn nicht und es wäre ein Garantiefall, würde ich mit meiner Rechtsschutzversicherung sprechen.
Hat jemand schon mal sein Auto zurück an die Bank gegeben und kann sagen wie es funktioniert?
Oder würdet ihr ein anderen Weg gehen?
Liebe Grüße
2 Antworten
„Hat jemand schon mal sein Auto zurück an die Bank gegeben und kann sagen wie es funktioniert?“
Geht nicht, die Bank ist kein Autohandel.
„laut Händler kein Garantie Fall, da Steinschlag im Luftkühler und somit kein Antrieb“
Wenn das so stimmt, hat der Händler recht.
Lass das in einer anderen Werkstatt überprüfen, wenn dem nicht so ist, dann nochmal mit dem Händler sprechen, bevor du mit Anwälten um dich wirfst.
Wenn du das Auto loswerden willst, kannst du mit der Bank sprechen/ im Vertrag nachschauen, ob/ ab wann eine Vertragsauflösung durch Ablösezahlung möglich ist.
Da verkaufst du dann dein Auto und zahlst der Bank dann die Ablöse, die Bank muss aber damit einverstanden sein.
First things first: Wurde der Marderkot dokumentiert durch Bilder, bzw. wurde der Marderschaden im Vertrag erwähnt? Falls nicht.. keine Chance damit jetzt durchzukommen.
Zweite Meinung einholen, Händler kontaktieren und mit ihm auf Augenhöhe sprechen und bitte nicht mit Anwalt drohen, da lächeln die nur müde, glaubt mir.
Sollte keine Einigung möglich sein, steht es euch frei, euch einen Anwalt zu nehmen und euch beraten zu lassen. Hier handelt es sich immer um eine Einzelfallprüfung, die nicht pauschal beantwortet werden kann oder sollte.