Auto anmelden ohne Fahrzeugschein (Teil1)?
Guten tag, vor ca. 1,5 Jahren habe ich mir ein gebrauchtes Auto gekauft, da ich da 18 war und keine ahnung davon hatte habe ich meinen Großvater mitgenommen, er Hat einen Meisterbrief und ist Kfz Mechaniker, der hat dann alles abgesegnet und sich die Papiere angeschaut und meinte ich Bräuchte nur den Fahrzeugbrief, also Teil 2 da mir auf der Zulassung der Teil 1 erst ausgestellt wird.
Ich kam leider finanziell jetzt erst dazu mich um alles zu kümmern daher war ich gestern auf der versicherung, habe das Auto versichert und eine EVB nummer bekommen.
Ich bin dann mit der nummer zum Kennzeichenladen gegangen der auch einen Zulassungsservice anbietet und dieser meinte, dass ich das auto ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unmöglich anmelden kann.
Ich habe dann meinen Großvater angerufen und er meinte, dass ich nur Teil 2 brauche was meine anderen Verwandten auch zu mir sagten.
Ich weiß jetzt nicht was stimmt könnt ihr mir da weiter helfen?
ich wäre euch sehr dankbar.
LG
2 Antworten
Die ZB 1 wird neu ausgestellt. Normal brauchst du die nicht. Sollten aber Abnahmen nachgetragen worden sein, musst du die Gutachten mit vorlegen. TÜV muss noch gültig sein.
Man braucht Teil I und II.
Hier eine Anleitung, wie man einen neuen erhält:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugschein-verloren/