Auto anmelden mit 2 Tagen „Rest-TÜV“?
Hallo.
ich möchte mein Fahrzeug erneut anmelden. Die letzte HU war am 16.02.2018. Am 14.02.2020 habe ich einen Termin bei der Zulassungsstelle. Kann ich meinen Wagen mit den 2 Tagen „Rest-TÜV“ noch anmelden oder muss ich erst wieder eine neue HU machen lassen?
Danke für die Antworten:)
4 Antworten
Da gibt es keine ganz sichere Antwort darauf. Das, was Du meinst heisst eigentlich HU, bzw gültige HU.
Wenn das Fahrzeug das letzte Mal im Februar 2018 die HU bestanden hat sollte Diese bis Ende Februar 2020 gültig sein. Es sei denn im Februar war es eine Nachuntersuchung und es wurde schon im Januar vorgefahren. Dann gild die HU nicht mehr.
Es reicht einfach nur eine gültige HU zu haben, die muss nur nachgewiesen werden. Wenn also die Zulassungsstelle am Samstag geöffnet hat, müsste noch am 29.02.2020 eine Zulassung gemacht werden! Nur so einige Zulassungsbehörden stellen sich da etwas quer und machen ihre eigenen Vorschriften. So hab ich schon öfters von Zulassungsverweigerungen gehört wenn zB nicht noch min 3 Monate gültige HU vorliegt.
Das Fahrzeug hat eine gültige HU bis zum 29.02. Somit kannst du es auch zulassen. Sollte ein Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle damit ein Problem haben (soll schon vor gekommen sein) , dann mal mit dem Vorgesetzten sprechen.
Daher hast du jetzt noch 19 Tage Zeit - abzüglich der Wochenenden - das Fahrzeug zuzulassen.
Danach kannst du noch um zwei weitere Monate überziehen ohne das Konsequenzen folgen.
https://www.600ccm.info/1/180128/Termin_f%C3%BCr_die_HU_%C3%BCberziehen_-_Fristen
Nur "überzogen zulassen" geht nicht.
Anmeldung sollte möglich sein.