Ausweis?
Hallo, ich wohne in Kehl und möchte nach Strasbourg fahren, habe aber noch nicht meine neue Aufenthaltstitelskarte bekommen (ist aber schon beantragt),ansonsten habe ich nur meinen Reisepass und die abgelaufene Aufenthaltstitelskarte. Darf ich trotzdem hinfahren und falls jemand mich fragt, darf ich antworten dass die neue schon beantragt ist?
3 Antworten
In der EU herrscht Reisefreiheit. Du hast einen Reisepass, der gültig ist.
Muss ich immer meinen Pass oder Passersatz mit mir führen?Nein, allerdings sind Sie verpflichtet für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland einen Pass bzw.Passersatz zu besitzen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie diesen ständig bei sich haben müssen. Sie müssen Ihren Pass bzw. Passersatz sowie Ihren Aufenthaltstitel jedoch auf Verlangen von Behörden (insb. Ausländer- und Polizeibehörden) vorlegen können.
Es ist ja wohl auch so, dass nur deine „Karte“ abgelaufen ist, nicht der Titel. Von daher ist der Titel auch nicht ungültig. Du kannst reisen, da ein neues Kärtchen auch schon beantragt ist.
Wenn Du Bürger in einem EU-Staat oder der Schweiz bist, reicht ein Personalausweis bzw. Pass, der von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt worden ist.
Je nach Aufenthaltsdauer sind Bestimmungen betreffend dem Meldewesen zu beachten.
Wenn Du Bürger in einem EU-Staat oder der Schweiz bist ...
Dann kann er ja keinen Aufenthaltstitel haben.
Wenn nur die Ausweiskarte abgelaufen ist, der Aufenthaltstitel selbst weiterhin besteht und dein Reisepass noch gueltig ist, geht das.
Welchen Aufenthaltstitel hast du denn?
Beim Grenzuebertritt muss er den Pass aber natuerlich mitfuehren.