Ausversehen bei ebay zu hoch geboten?
Hallo ich habe bei ebay bei einem ipphone 12 ein gebot gemacht aber im nachhinein ein anderes handy gefunden was billiger war. Jetzt wartet der eine Privatverkäüfer bis ich zahle aber ich will nicht 800 euro ausgeben wenn ich beim andern nur 500€ zahlen müsste. Wie gehe ich das jz an also ich habe gehört das er mich anzeigen kann und ich das dan zahlen muss. also die 800€ oder kann ich im auch eine entschedigung schreiben und etwas zahlen. Kennt sich jemand aus. bitte antworten!!!
10 Antworten
Das überlegt man sich vorher. Du hast einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen da kommst ohne Entgegenkommen des Verkäufers nicht raus. Und ja, er kann dich anzeigen, wenn du nicht zahlst.
Ich an deiner Stelle würde ihn freundlichst anschreiben und fragen, ob er dich aus dem Vertrag entlässt, eventuell gegen die Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung. Lässt er sich nicht darauf ein, bist du in der Pflicht.
Der "Ton" des Schreibens sollte auf jeden Fall äusserst höflich ausfallen, den Text musst du dir selbst überlegen, dabei kann ich dir nicht helfen.
Ruhig bleiben, vielleicht wirst du ja überboten.
Wenn nicht, viel Spass mit dem Handy, der Kauf ist bindend.
Eins vorweg:
Über eBay kann man nicht „aus Versehen“ zu hoch bieten oder kaufen:
Man muss jeden Kauf 2x bestätigen und bekommt beim 2. Mal auch den Hinweis, dass man mit der Bestätigung einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingeht.
Und eBay ist auch kein Kinderkaufmannsladen, hier werden rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen.
Die Sache ist also eigentlich ganz einfach:
Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen; wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung, bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen.
Ein privater Verkäufer kann die Bezahlung übrigens auch erfolgreich einklagen.
Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Na, das erklär mal Deinem Verkäufer, Deinen Eltern und eBay.
Jetzt kommt wieder die Mitleidsmasche. Zuerst auf Erwachsen machen und wenn es brennt ist man plötzlich wieder das unschuldige Kind.
Eltern haften für ihre Kinder. Weihnachten fällt etwas knapper aus. PS: Wenn man minderjährig ist hat man bei eBay gar nichts zu suchen. eBay ist ab 18
Eltern haften für ihre Kinder.
Ähem...
Nein, auch wenn dieser Blödsinn - warum auch immer - auf jedem Baustellenschild steht.
Die Eltern kommen nur deshalb ins Spiel, weil nur sie den Kaufvertrag für nichtig erklären können.
Bei einer Ebay Auktion habt ihr einen Kaufvertrag zu einem von dir festgelegten Maximalpreis geschlossen. Verträge sind einzuhalten.
Du hättest im Vorfeld dein Gebot zurückziehen können. Der Verkäufer kann auf die vollständige Abwicklung des Kaufs bestehen.
Tja, Pech gehabt. Das muss man sich vorher überlegen. Mit der Abgabe eines Gebots hast du ein verbindliches Angebot abgegeben; mit dem Höchstgebot bei Auktionsende einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen.
Du hast kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht; der Verkäufer könnte die Erfüllung des Kaufvertrages notfalls auch auf dem Klageweg durchsetzen.
Wie soll ich das schreiben?