Austauschgerät ablehnen?

1 Antwort

Nach mehrfachen Nachbesserungen darf man durchaus vom Vertrag "zurücktreten" - und ich tendiere hier sogar zur Aussage, dass man sich nicht einmal mit dem Zeitwert zufrieden geben muss, die Maschine war ja wohl von Anfang an mit signifikanten konstruktiven Mängeln behaftet. In solchen Fällen ist es aber meist ratsam, sich an die Firmenzentrale zu wenden.