Themenspecial 02. April 2020
AMA: Abgesagte Großveranstaltungen
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Ausstellungsbesuch abgesagt?

1 Antwort

Nach deutschem Recht habt Ihr beide Anspruch auf vollständige Erstattung der Tickets. In anderen EU-Ländern ist das Recht meist ähnlich, wenn auch nicht immer gleich. In Belgien und anderen Ländern müssen Verbraucher sogar Gutscheine als Ersatz akzeptieren. Kontaktiert am besten den Veranstalter schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, mit der Bitte, den Ticketpreis zurückzuzahlen. Tipp: Setzt dabei eine Frist von 14 Tagen. Sollte der Veranstalter sich weigern, könnt Ihr Euch an uns, das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Wir versuchen dann kostenlos, eine gütliche Einigung mit dem Unternehmen zu erreichen.

Mehr Infos: https://www.evz.de/einkaufen-internet/abgesagte-events-durch-coronavirus.html