Ausschluss von Gerinnungsstörung?

2 Antworten

Für die Klärung dieser Frage ist an sich der/die verschreibende Gynäkologin zuständig. Laboruntersuchungen werden von den Krankenkassen nur bezahlt, wenn es einen Grund dafür gibt. Was absolut zu vermeiden ist, ist die Kombination Pille und Rauchen, insbesondere jenseits von 30. Wenn es in der Familiengeschichte keine Thromboseneigung bekannt ist, ist das mal eine gute Voraussetzung. Ich würde erstens mit dem Verschreiber sprechen, die bekommen alle relevanten Daten, und dann vielleicht an einen Gerinnungs-Spezialisten, eventuell vorher Kostenvoranschlag geben lasse.

es sind nur "normale" Gerinnungswerte bestimmt worden. Damit kannst du eine Gerinnngsstörung oder Thromboseneigung nur im Ausnahmefall vermuten. Du brauchst dafür spezielle Tests und weiter spezifische Laborwerte.