Ausschluss Kriterien Jetpilot (Bundeswehr)?

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VORAUSSETZUNGEN FÜR BUNDESWEHR PILOTEN
Wer bei der Bundewehr Pilotin bzw. Pilot werden möchte muss zunächst die allgemeinen Voraussetzungen für die Laufbahn der Offiziere erfüllen. Darüber hinaus müssen Bewerbende für die Ausbildung als Bundeswehrpilot/-in weitere Anforderungen erfüllen. 
Allgemeine Voraussetzungen:
Mindestens 17 Jahre alt
Mindestens die mittlere Reife
Deutsche Staatsbürgerschaft
Bereitschaft, bundesweit versetzt zu lassen
Bereitschaft, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen
Als Soldatin bzw. Soldat auf Zeit beträgt deine Dienstzeit in dieser Laufbahn 16 Jahre
Bundeswehr-Piloten-Voraussetzungen:
Sehleistung und Brillenträger: Das Tragen einer Brille für Bundeswehrpiloten ist an sich nicht verboten. Die Pilotinnen und Piloten der Bundeswehr werden dafür extra mit Fliegersonderbrillen ausgestattet. Grundsätzlich gelten jedoch folgende Grenzwerte für die Augen:
Kurzsichtigkeit – 3,00 dpt und – 1,50 dpt für Jetpiloten
Weitsichtigkeit + 3,00 dpt und + 2,00 dpt für Jetpiloten
Hornhautverkrümmung 2,00 dpt und 0,50 dpt für Jetpiloten
Ausschlusskriterium: Farbschwäche
Generell gilt: Jedes Auge muss 100 Prozent mit Brille sehen können. Wer Pilotin bzw. Pilot werden möchte, sollte sich vor der Erstuntersuchung zudem nicht lasern lassen.  
Körpergröße: Das Cockpit eines Jets ist begrenzt – und 30 Prozent aller Bewerbenden sind tatsächlich zu groß. Hier ist nicht die gesamte Körperlänge entscheidend, sondern bestimmte Teilkörpermaße:
Oberschenkellänge nicht größer als 63 cm
Sitzhöhe nicht größer als 100 cm
Reichweite der Arme nicht kleiner als 76 cm
Wer für den Jet nicht die richtigen Maße mitbringt, kann für einen anderen Flugzeugtyp geeignet sein.
Körpergewicht: Das Körpergewicht eines Jetpiloten muss mindestens 70 kg und darf maximal 120 kg betragen. Der BMI sollte höchsten bei 27,5 liegen. Auch hier sind Sondergenehmigungen und Unterscheidungen für die verschiedenen Flugzeugtypen möglich. Aber: Ein BMI über 30 ist ein Ausschlusskriterium.
Zahnstatus: Früher waren Füllungen ein Ausschlusskriterium für die Pilotenlaufbahn. Heute gilt dieses Verbot aufgrund von technischen Neuerungen und Kunststofffüllungen nicht mehr. Bei der zahnärztlichen Untersuchung wird überprüft, ob die Füllungen (falls vorhanden) dicht sind und ob der Bewerbende sich gut über das Mikrofon verständigen kann. 

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