Ausraster in Psychiatrie?

5 Antworten

automatische zwangseinweisung gibt es nicht

sofern jemand eine gefahr für sich oder andere darstellt, was bei schizophrenie gegeben sein kann, kann er ohne richterlichen beschluss max 24h in einer Psychiatrie untergebracht werden. längere zeiträume muss ein richter bestimmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abschluss Diplom

Nein das muss er nicht.

Zwangs eingewiesen bist du eigentlich so wie es mir mal passiert ist...

Da habe ich glaube ich fünf Tage richtig durchgeballert und ja hatte durch den Meth-konsum eine übelste Psychose. erst kam der Rettungsdienst da wollte ich nicht mit... dann kamen die Ochsen, da wollte ich auch nicht mit, und dann kam Ordnungsamt der hat dann seinen Stempel auf so einen Zettel gehauen, diesen habe ich als ich wieder raus war zum Hintern abwischen genommen...

Auf jeden Fall war ich noch so nett und habe ein paar Tüten und Bahnen für meine Gäste gebaut was sie aber leider nicht angenommen haben.

und dann durften sie mich zu fünft runtertragen, nachdem drei Leute auf mich drauf gesprungen sind, schön mit die Knie der arme runter gedrückt, dann wurde ich noch ein bisschen gewürgt das war auch geil...

Dann habe ich irgendwelche komisches Zeugs in die Nase gekriegt vom rettungsdienst das ist bestimmt zur Beruhigung gewesen aber das hat nicht wirklich gewirkt..

Das Ende vom Lied war, ich wurde mit Handschellen (diese waren schön fest und meine Handgelenke gemacht) in die Klapse gebracht ans Bett gefesselt für 24 Stunden habe eine , oder es könnten auch drei gewesen sein ich weiß es nicht mehr genau...

Pferdebetäubungsspritzen und konnte erst mal Stunden schön schlafen.

Alles safe bei deinem Freund.

Kommt drauf an ob dein Freund Selbst bzw. Fremdgefährdend ist. In dem Fall darf er auf den geschützten Bereich. Und diesen je nach richterlichen Beschluss eine Weile nicht mehr verlassen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Annazahnzahn 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 21:34

Er war einen Tag nach Aufnahme schon oben auf der offenen und musste nach dem Vorfall wieder in die geschlossene.

Das er sich selbst oder anderen was macht glaube ich nicht er hatte 4 solcher Anfälle bis Jetzt und das ist erstmals passiert ich verstehe die Welt leider nicht mehr. Aber vielen dank für deine Antwort.

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Wenn die dort zu dem Schluss kommen, dass er eine Gefahr für sich oder andere darstellt wird das passieren. Im Grunde dürfen sie ihn gar nicht gehen lassen, wenn das ihre Einschätzung ist.

Was ist, wenn er andere angreift oder sich selbst schädigt? Da könnte der Psychiater haftbar gemacht werden, wenn er ihn gehen lassen hat, obwohl er eine Gefährdung erkannt hat.


Annazahnzahn 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 21:28

Oh ok klar das klingt einleuchtend danke für deine Antwort.

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Bei akuter selbst- oder fremdgefährung (liegt in diesem Fall wahrscheinlich vor) sollte eine stationäre Aufnahme auch gegen den Willen des Patienten erfolgen.

Eine Selbstentlassung wäre ohnehin eine schlechte Idee bei akuter Psychose.


Annazahnzahn 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 21:30

Ja das stimmt.

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