Ausnüchterungszelle mit 16 was kommt auf mich zu?
Vielen Dank schonmal im voraus, ich bin 16 Jahre alt und war auf einer Party mit einer Menge an Leute(Draußen im Wald, Bayern) nachdem die Polizei kahm und jeder Sturz besoffen war, haben die einige anderen und mich mitgenommen - ich habe die Beamten nicht beleidigt oder angegriffen. Nachdem ich dann dort die nacht verbracht hab, haben die meine eltern angerufen und mich entlassen. Was kommt jetzt nachträglich auf mich zu? Eine Anzeige? Geldstrafe( in was für einer höhe)?
... Vielen Dank.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Udavu/1703058570001_nmmslarge__0_0_423_423_9ca387f9123dbe020eefab4ae2487460.png?v=1703058570000)
Zunächst musst du (o.i.V deine Erz-Ber.)einmal den Polizeieinsatz und die Unterbringung in der Ausnüchterungszelle bezahlen. Solltest Du diese zB durch Erbrochenes verunreinigt haben ,kommen noch Reinigungskosten "on top".
Mit einer Anzeige hast du nicht zu rechnen, weil es zu keinen Widerstandshandlungen gekommen ist; die Polizei verbrachte dich als "hilflose Person" zum eigenen Schutz in die Ausnüchterungszelle.
Es ist möglich das, das Jugendamt einen Hausbesucht bei deinen Eltern oder dort wo du wohnst macht, bzw.die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch einbestellt.
Das ist aber je nach Bundesland unterschiedlich, kommt auf den Arbeitsaufwand der Behörde an.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn mir persöhnlich bereits gesagt wurde (von dem Beamten der mich entlassen hat) das ich "nur" 60€ zahlen muss wegen der Ausnüchterungszelle - kann trozdessen noch etwas hinzukommen?? Und hat das irgend welche Auswirkungen auf mein späteres Berufsleben??? (Denn ich hab ja nur mal zu viel getrunken - " Das macht ja jeder mal")
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Wegen was solltest du denn angezeigt werden? Wenn du nichts getan hast, passiert dir auch nichts.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/beangato/1444745840_nmmslarge.jpg?v=1444745840000)
Ich denke mal, dass das Jugendamt eingeschaltet wird.
Kommt auf das Bundesland-Arbeitsaufwand an.