Ausländischer Jugendlicher tritt mir stark in den Bauch?

16 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Morgen,

du selbst bis wohl ein 14- oder 15jähriger Junge. Der Stil der Beschreibung deines unschönen Erlebnisses mutet mir seltsam an.

Auf dem Weg zu deiner Großmutter hast du also im öffentlichen Raum zwei dir bekannte andere Menschen getroffen, mit denen du schon zu tun gehabt hattest. Möglicherweise sind dies Schulkameraden oder Nachbarn.

In deinem Text bezeichnest du sie als "Personen", also in maximal unbestimmter Art, so dass man sich keine Vorstellung von ihnen machen kann. Nur aus der Überschrift der Frage geht hervor, dass es sich bei dem Täter um einen ausländischen Jugendlichen handelt. Warum es von Bedeutung sein soll, dass dieser Jugendliche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, erschließt sich mir nicht.

Die Identität und das Verhalten der Begleitperson, die dich nicht körperlich angegriffen hat, bleiben im Unklaren. Diese andere Person könnte aber doch ein wichtiger Zeuge/eine wichtige Zeugin sein. Aus deiner Schilderung schließe ich, dass auch die zweite Person von dir eine Erklärung zur behaupteten Beleidigung der Mutter des Täters durch dich eingefordert hat.

Hast du einen Erklärungsansatz, warum dein Bekannter dir gegenüber aggressiv eingestellt war? Deine Beschreibung klingt so, als hätte er Streit gesucht. Es muss im Vorwege ja irgendetwas passiert sein, das euer Verhältnis belastet hat. Hierfür finde ich in deinem Text jedoch keinen Hinweis.

Wenn man einen starken Tritt in den Bauchraum bekommt, so ist dies als Straftat, nämlich als Körperverletzung, schlimmstenfalls sogar als versuchte schwere Körperverletzung zu werten. Also hast du auch das Recht, und es ist angemessen, dies zur Anzeige zu bringen.

Wenn man auch keine äußerlichen Zeichen des Trittes erkennen kann, so könntest du dich untersuchen lassen. Vielleicht gibt es ja doch Möglichkeiten, etwas zu diagnostizieren.

Der Begleiter des Täters ist als Zeuge dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen, was passiert ist. Nur für den Fall, dass er mit dem Täter verwandt wäre, hätte er das Recht zur Aussagenverweigerung. Die Polizei hat also durchaus Ermittlungsansätze.

Wie soll ich Punkt 2 von dir interpretieren? Wäre es für dich positiv, wenn der jugendliche Täter nicht "auf polizeiliche Weise belangt" würde? Möchtest du, dass es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt, und dass er nicht bestraft wird? Und wenn dies so ist, warum? Hast du Sympathien für ihn?

Anscheinend würdest du es begrüßen, wenn der Täter von seinen Eltern verbal gemaßregelt und zurechtgewiesen würde. Denkst du, dies ließe sich nur durch Einschalten des Staates in Form der Exekutive (Polizei) erreichen? Oder hast du in Erwägung gezogen, dass vielleicht deine Eltern mit seinen Eltern reden könnten, oder dass du den Vorfall in der Schule zur Sprache bringst (falls ihr beide auf die gleiche Schule geht)?

Einer meiner Söhne hatte einmal mit einem Klassenkameraden eine tätliche Auseinandersetzung. Zuerst haben sie sich gegenseitig beleidigt, dann geschubst. Beide waren noch nicht 14 Jahre alt. Daraufhin wurden die beiden Streithähne zusammen mit jeweils einem Elternteil zur Klassenlehrerin zu einem Gespräch zitiert. Die Jungs sollten jeweils aus ihrer Sicht schildern, was passiert war und ihnen wurde verdeutlicht, dass ihr Verhalten unangemessen war. Das Ganze ließ sich ohne Polizei regeln. Die beiden vertrugen sich wieder und wurden sogar für viele Jahre beste Freunde.

Beide Jungen (mein Sohn und sein Freund) haben übrigens einen Migrationshintergrund, aber einen unterschiedlichen. Und beide verwendeten den jeweils anderen Migrationshintergrund als Grundlage für ihre gegenseitigen Beleidigungen. Sie haben aber nachher schnell eingesehen, dass solche Beleidigungen unvernünftig und unreif sind.


Paguangare  28.04.2021, 08:37

Meine Antwort ist jetzt nach 10 Tagen als "hilfreichste Antwort" ausgezeichnet worden. Mich interessiert: Warum war die Antwort so hilfreich für dich? Was ist in der Angelegenheit in der Zwischenzeit passiert? Bist du zur Polizei gegangen? Oder hast du andere Erwachsene eingeschaltet?

SmN77 
Beitragsersteller
 19.04.2021, 11:25

Der der mich getreten hat der freund von ihm die zweite person hat zu mir gesagt er sei der Bruder von ihm

IQover5000  19.04.2021, 10:17

Bruh 🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️

Gehe zur Polizei und wenn es keine eindeutigen Beweise gibt kann die Sache immer noch vor Gericht geklärt werden , dann werden auch die zwei Mädchen geladen und der andere Junge der dabei war und nur zugesehen hat , der ist dann dran wegen unterlassener Hilfeleistung.

Woher ich das weiß:Hobby

SmN77 
Beitragsersteller
 19.04.2021, 11:28

Ja der der mich getreten hat der freund von ihm die zweite person war ja auch da und hat mir auf agressive weise erklärt und erzählt dass er der Bruder von ihm sei.

Hekel659  19.04.2021, 11:38
@SmN77

Dass ist egal, vor Gericht darf er nicht lügen

Wird leider im Sande verlaufen so daß er zwar weiß er wurde angezeigt aber keine Strafe bekommt.

Meist juckt es die Eltern auch nicht so daß er da auch nicht erwarten muss.

Aber danach werden sie dich öfter Mal treffen dann schadet du dir selbst.

Klingt jetzt echt doof und unfair aber solange es dabei jetzt bleibt geh denen aus dem Weg und vergess das ganze.

Hast zwar andere Möglichkeiten aber ich sehe hier den besten weg.


chribbe351  19.04.2021, 07:54

Seine Girls werden ihm erzählen, dass der Junge ihn schlagen wollte und dann geht's richtig los.

die Frage ist halt was als nächstes Kommt.. Ich würde zur Polizei gehen.. da muss man von Anfang an einen Riegel vorschieben.

Ansonsten schalte auf jeden fall deine Eltern ein, die wissen was zu tun ist.

Mit der Polizei sprechen,ganz einfach. Auch wenn eine Anzeige nicht fruchten sollte,stehen der oder die auf einer Merkliste der Polizei. Vorrausgesetzt sie haben Namen.