Auskunftspflicht in Schulen?

1 Antwort

Ich denke nicht, dass ein Anspruch gegen die Schule besteht.

Das sind alles personenbezogene Daten. Grundsätzlich müsste die Schule zur Geheimhaltung verpflichtet sein. Eine Ausnahme bilden wohl die Eltern/Erziehungsberechtigten des bestraften Kindes, die näheres erfahren dürften.

Woher ich das weiß:Hobby

Verena37 
Beitragsersteller
 19.01.2024, 19:48

@MV1965 ja es war in der Pause. Die Schule hat mich auch angerufen dass ich meinen Sohn abholen soll weil es echt schlimm aussieht. Wir sind dann auch in die notaufnahme gefahren um es dokumentieren zu lassen.

0
Verena37 
Beitragsersteller
 19.01.2024, 18:52

Okay vielen Dank 🙏 Dann warte ich jetzt mal das Gespräch mit der Schule ab das hoffentlich nächste Woche stattfinden wird. Ich will nur gut vorbereitet in das Gespräch gehen. Wir hatten leider schon einigen Stress mit denen. Und es ist immer sehr unbefriedigend wenn man nicht weiß ob und wie von denen dann gehandelt wurde.

0
MW1965  19.01.2024, 19:33
@Verena37

Wenn sich der Vorfall während der Unterrichts- oder Pausenzeit auf dem Schulgelände ereignet hat, müsste der Unfall am besten sowieso der Schule (Sekretariat?) gemeldet werden, zumindest in den Fällen, wo Kosten (Arzt/Krankenhaus/Medikamente oder Sachschäden) entstehen.

Denn sämtliche entstehende Kosten gehen zu Lasten des Schulträgers bzw. dessen Versicherung. Wenn eine Krankenversicherung oder Haftpflichtversicherung das Wort "Schulunfall" hört, zahlt diese auch keinen Cent. Das regelt dann alles die Unfallkasse des Schulträgers, die prüft auch intern, ob sie sich das Geld von irgendwelchen Personen (z. B. Lehrern, Verursachern) wiederholen kann oder nicht.

0