Was tun, wenn eigenes Kind von anderem geschlagen wird?

14 Antworten

Hallo Melican, Irgendwie würde ich mich ganz bestimmt dem älteren Jungen entgegegstellen. Genau kann ich mir das Ganze natürlich nicht vorstellen. Aber, sollte der ältere Junge zur Schule gehören, dann gehe bitte zum Rektor. Schildere ihm das Ganze (egal, was Sohnemann vorher getan hat) und bitte ihn um Hilfe: evtl. ein Gespräch mit dem älteren Jungen oder mit Klassenlehrern. Es kann sonst passieren, dass Sohnemann keine Lust mehr auf für Schule hat. Toi,toi, toi! Grüß Rotkappe

Leider ist auch die Welt userer Kinder heutzutage sehr aggressiv.

In so einem Moment würde ich natürlich dazwischengehen, aber möglichst ohne Handgreiflichkeiten gegenüber dem Angreifer. Allerdings würde ich auch von beiden wissen wollen, was los war. Je nachdem würde meine Reaktion ausfallen:

Waren beide an der Kabbelei schuld, würde ich es dabei belassen, sie zu ermahnen, dass es auch anders geht. Liegt die Aggression aber allein beim Angreifer, würde ich mich an dessen Eltern wenden - oftmals wissen die nämlich gar nicht, wie ihr Nachwuchs so drauf ist (hab ich leider selbst so schon erlebt).

Grundsätzlich sollte man sich aber nicht permanent in die Auseinandersetzungen des eigenen Kindes einmischen, denn eigentlich sollen die Kiddies ja lernen, ihre Konflikte selber zu lösen.

Grenze Notwehrexzess: Was ist das?

Beispiel: Jemand wird angegriffen und wehrt sich, indem er mit einem Messer zusticht. Der Angreifer war jedoch körperlich unterlegen, sodass auch ein Faustschlag den Angriff hätte abwehren können.

Etwas anderes gilt allerdings für Fälle, in denen der Täter aus sogenannten asthenischen Affekten handelte, nämlich aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken. In derartigen Konstellationen greift die Regelung des § 33 StGB.

Darin heißt es:

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Also ich persönlich würde es so interpretieren "Aus Schrecken und Furcht um mein Kind, habe ich in Notwehr gehandelt um seine Unversehrtheit zu gewährleisten."

Meine Antwort wird zwar vielen hier nicht passen, weil Kinder in Deutschland das Wort "Erziehung" leider nicht meht kennen.

Aber, wenn ein Kind mein jüngeres Kind angreift, würde er meine Reaktion 3-fach spüren.

  1. Kräftig eine Scheuern und Namen und Klasse / Anschrift geben lassen.
  2. Schriftliche Meldung bei zuständiger Schule mit Androhung von Konsequenzen.
  3. Eltern auf Ihren Erziehungsauftrag hinweisen ( wird bestimmt belächelt; der Apfel fällt nicht weit vom Stamm ).

Ich lasse doch "mein" Kind nicht im Regen stehen. Mein Kind soll wissen, dass es unter meinem Schutz steht.

Ich möchte aber zum Schluß noch bemerken, dass wir hier alle nicht wissen, was diesem Angriff vorausgegangen ist. Was ist zwischen den Kindern abgelaufen. Man sollte objektiv bleiben.


ladytinamaus  05.11.2011, 13:46

Grundsätzlich bin ich mit dieser Antwort einverstanden, nur das "eine scheuern" sollte man besser weglassen - hilft dem eigenen Kind gar nix (sondern provoziert nur Rachegedanken bei dem Angreifer) und bringt nur Ärger ein (Anzeige etc.).

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Koikarpfen33  26.11.2023, 10:20
@ladytinamaus

Sehe ich nicht so, eine gepflegte Schelle zusammen mit der Aussage (Machst du das nochmal, bleibt es nicht bei einer) Sollte in den meisten Fällen soviel Angst beim Angreifer schüren, das er es nicht nochmal macht. Und dann halt einfach Konsequent das Kind direkt von der Schule holen und dem Angreifer immer einen Bösen Blick rüber werfen.

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Du selber darfst ihm gegenüber nicht handgreiflich werden (Ohrfeige oder schubsen) Du kannst aber dazwischen gehen, ihn anschreien und Dich vor Deinem Sohn stellen. Leider ist die deutsche Rechtssprechung hier auf der Seite der Täter und die kennen sie ganz genau. ehe Du Dich versiehst, zeigt er Dich an, und 5 Zeugen bestätigen es, die Du vorher nicht gesehen hast. Du hast aber das Recht den Schläger anzuzeigen, sofern dein Junge Verletzungen hat. Auch wenn er noch nicht 14 ist, so wird die Polizei das Jugendamt auf ihn setzen.