Ausgleichszahlung (Erbauseinandersetzung): Bei Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Mit anderen Worten hat dein Bruder mehr bekommen als seine "Erbquote" es hergibt, dass er eine Ausgleichszahlung an dich leisten muss.

Du hast die Ausgleichszahlung bekommen, also verwirklichst du damit u.U. den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts (§ 23 EStG), was zu besteuern wäre (Die Ausgleichszahlung ist dein Verkaufspreis - Zu dem Zeitpunkt verkaufst du das Haus, insoweit es seine Erbquote übersteigt. an deinem Bruder), wenn

  • du das Haus innerhalb von 10 Jahren nach Kauf (an deinem Bruder, siehe oben) verkauft hast
  • das Haus zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde
  • Ein Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis abzüglich anteilige Anschaffungskosten) mind. 1.000 € beträgt.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

hilflos99  30.06.2024, 10:18

alles falsch.

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Giota210  30.06.2024, 10:26
@hilflos99

Hast du Rechtsgrundlagen, mit denen du das o.g. widerlegen möchtest oder willst du einfach nur kontern?!

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Entsteht bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen durch eine Ausgleichszahlung ein Gewinn, unterliegt dieser nur der Einkommensbesteuerung, soweit er auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach § 17 EStG, ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG oder einbringungsgeborene Anteile entfällt. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

hurz4 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 08:43

Danke für die Info. Was heißt das in einfachen Worten erklärt?

Also ich habe ein kleineres Haus in 2023 geerbt, deswegen die Ausgleichszahlung. Stand heute ist es noch nicht verkauft….

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anTTraXX  28.06.2024, 10:17
@hurz4

Streiche in Satz 1 das nur und setze ein nicht

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