Ausgleichszahlung (Erbauseinandersetzung): Bei Steuererklärung angeben?
Muss ich das angeben? Habe von meinem Bruder eine bestimmte Summe im Rahmen der Erbaufteilung erhalten. Steht auch im Notarvertrag.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Mit anderen Worten hat dein Bruder mehr bekommen als seine "Erbquote" es hergibt, dass er eine Ausgleichszahlung an dich leisten muss.
Du hast die Ausgleichszahlung bekommen, also verwirklichst du damit u.U. den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts (§ 23 EStG), was zu besteuern wäre (Die Ausgleichszahlung ist dein Verkaufspreis - Zu dem Zeitpunkt verkaufst du das Haus, insoweit es seine Erbquote übersteigt. an deinem Bruder), wenn
- du das Haus innerhalb von 10 Jahren nach Kauf (an deinem Bruder, siehe oben) verkauft hast
- das Haus zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde
- Ein Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis abzüglich anteilige Anschaffungskosten) mind. 1.000 € beträgt.
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Hast du Rechtsgrundlagen, mit denen du das o.g. widerlegen möchtest oder willst du einfach nur kontern?!
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Entsteht bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen durch eine Ausgleichszahlung ein Gewinn, unterliegt dieser nur der Einkommensbesteuerung, soweit er auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach § 17 EStG, ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG oder einbringungsgeborene Anteile entfällt.
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Danke für die Info. Was heißt das in einfachen Worten erklärt?
Also ich habe ein kleineres Haus in 2023 geerbt, deswegen die Ausgleichszahlung. Stand heute ist es noch nicht verkauft….
alles falsch.