Ausbildungsrechte zeit?

2 Antworten

Grundsätzliche Anrechnungsregel
Berufsschulunterricht wird grundsätzlich mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausen auf die Ausbildungszeit angerechnet (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 JArbSchG, § 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).
Seit dem 1. August 2024 ist die Wegezeit von der Berufsschule zum Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen (§ 15 Abs. 2 Nummer 1 BBiG).
Gleiches gilt für Prüfungen:
Auch die Fahrtzeit zwischen Prüfungsort und Betrieb muss vom Ausbildungsbetrieb als Arbeitszeit angerechnet werden.

https://www.ihk.de/duesseldorf/ausbildung/ausbildung-von-a-z/berufsschule-anrechnung-auf-die-betriebliche-ausbildungszeit-2596746

Pausen ja, Anfahrstweg nur wenn zwischen Berufsschule und Betrieb.

Nein, Der Weg zum Betrieb ist keine Arbeitszeit, Pausenzeiten sind ebenso wenig Arbeitszeit.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Du von der Berufsschule direkt in den Betrieb musst. Das wäre als Arbeitszeit anzusehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Eckengucker  20.01.2025, 15:20

erledigt, Antwort wurde bereits i.s. BBiG gegeben.