Ausbildungsbetrieb will Standort ändern?

1 Antwort

Von Experte notting bestätigt

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht nach Paragraph 106 GewO. Das beinhaltet auch den Ort der Arbeit. Dieses Recht ist auch auf den Ausbildenden zu übertragen (Paragraph 10 Abs. 2 BBiG).

Damit Paragraph 106 GewO, also das Weisungsrecht greift, dürfen aber keine andere vorrangige Verhältnisse etwas anderes bestimmen. Dazu gehört der Arbeits- (bzw. Hier Ausbildungs-), ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Du sagst, dass im Ausbildungsvertrag explizit Berlin als Ausbildungsort festgelegt wurde, sodass dieser Standort dann auch bindend ist. Eine einseitige Änderung ist nicht möglich.

Wenn also nunmehr der Standort abgeändert werden soll, muss eine zusätzliche Vereinbarung her, die den vorherigen Vertrag abändert.


NoName2e2323 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 15:21

Danke für die Infos!

Meine Firma hatte mir bereits einen Brief geschickt in denn meine Ausbildungsstätte auch in Mannheim sein soll. Desto weiteren dass ich von der Handwerkskammer wechsel, jedoch habe ich diesen nicht unterschrieben und abgeschickt bevor ich weitere Infos hatte.

Ich habe auch einen Tarifvertrag.

Aufjedenfall Danke nochmal für die Antwort 👍🏻

torboso  11.07.2024, 16:31
@NoName2e2323

Dann auf jeden Fall nochmal den Tarifvertrag zu Rate ziehen, ob dieser ggf. noch was dazu regelt.