Ausbildung und Jobcenter?


08.06.2024, 15:19

Ich lebe bei meinen Eltern

1 Antwort

Wenn Du unter 25 bist, dürfen Kinder die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen, seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Liegt das Bruttoeinkommen oder Vergütung darüber, gelten weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, findest Du im Internet.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen bzw.der Vergütung abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Netto, dazu käme dann unter 25 noch das Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Monat.

Das gesamte anrechenbare Einkommen wird dann auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, kannst Du deinen Bedarf bei deinen Eltern damit selber decken, würdest Du unter 25 automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus sein.

Dann zahlst Du entsprechend unter Berücksichtigung des Kindergeldes, welches Du ggf.noch selber zur Bedarfsdeckung benötigen würdest deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern.