Ausbildung ohne Lehrwerkstatt, lohnt sich das?

3 Antworten

Auf jeden Fall, denn der betriebliche bzw. persönliche Ausbildungsplan muss der zuständigen Stelle (Kammer) vorgelegt werden. Dieser beinhaltet alle Ausbildungspunkte, auch die außerbetrieblichen. Ohne den Ausbildungsplan wird der Ausbildungsvertrag nicht genehmigt.

Sollte dennoch etwas in der Ausbildung fehllaufen, was nicht im Betrieb geklärt werden kann, dann kannst Du Dich jederzeit mit der Kammer in Verbindung setzen. Du musst nur selber darauf achten, dass der zeitliche Ablauf des Ausbildungsplans möglichst genau eingehalten wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Industrieelektriker (Betriebstechnik)

Arturgontier 
Beitragsersteller
 21.04.2019, 15:50

Also ich muss keine Sorgen dafür machen, dass ich evtl. keine ausreichend praktische Kenntnisse in meiner Ausbildung bekomme und deshalb Probleme bei der Jobsuche kriege, da die zuständige Stelle dafür sorgt, dass ich alles bekomme , um keine Nachteile Später bei der Jobsuche zu haben?

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electrician  21.04.2019, 15:55
@Arturgontier

Die Kammer schreitet dann ein, wenn Du ihre Hilfe anforderst. Sie handelt zwar auch, wenn Du die Zwischenprüfung versemmelst, aber dann ist es manchmal zu spät, wenn Grundwissen nicht vermittelt wurde.

Bist Du ein schlechter Berufsschüler, dann wird ein guter Klassenlehrer frühzeitig Deinen Betrieb informieren.

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Ja es lohnt sich aber wen die firma selber sagt das sie dir nicht alles beibringen kann sollt die dafür sorgen das du das was sie dir nicht beibriengen könne zb in den ÜBL-Lehrgängen lehrnst! Außerdem mus ja dafür gesorgt werdendas du das lehrnst was inder ausbildungsverortnung steht!

Vielicht kannst du ja auch an eine anderen firma ausgelien werden die dir das beibringt das geht manchmal auch!

Ja, denn die Ausbildungsinhalte, die im betrieb nicht vermittelt werden können, müssen anderweitig (Kollegenbetrieb, überbetrieblich) vermittelt werden. Achte darauf, dass dies schon im Vertrag festgehalten wird.


electrician  21.04.2019, 15:42

Das muss man nicht extra vertraglich festhalten, dafür gibt es den betrieblichen bzw. den persönlichen Ausbildungsplan inkl. außerbetrieblicher Ausbildungsinhalte. Der wiederum ist von der zuständigen Stelle (Kammer) abgesegnet, ansonsten wird der Ausboldungsvertrag nicht genehmigt.

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Novos  21.04.2019, 15:59
@electrician

Ich habe in meinem Gewerbe schon genügend Ausbildungsverträge gesehen, denen der standardisierte Ausbildungsplan (Ausbildungsrahmenplan) beigelegt wurde. Ohne das solche Dinge explizit angegeben waren. Da der Ausbildungsplan Teil des Vertrages ist, habe ich nichts falsches empfohlen.

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