Ausbildung: Kündigung währen der Probezeit ohne Grund?

8 Antworten

Naja sie dürfen dich grundlos kündigen. Und sie dürfen dich auch während deiner Krankmeldungszeit fristlos kündigen (nur nicht eben WEGEN der Krankheit)

Davon abgesehen, wenn sie den Verdacht haben dass du schwänzt können sie eine Krankheitsbestätigung durch einen Amtsarzt anfordern


Elphatis 
Beitragsersteller
 17.10.2019, 19:52

Sicher das das während der Krankschreiben geht ? jemand einfach kündigen ?

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LePetitGateau  17.10.2019, 19:54
@Elphatis

In der Probezeit selbstverständlich, die müssen ganz sicher nicht warten bis du wieder gesund bist

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liavah  17.10.2019, 20:10
@Elphatis

In der Probezeit: Ja - eine Krankschreibung ist auch kein Hemmnis.
Die Kündigung braucht zudem keine Begründung.

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Familiengerd  18.10.2019, 14:10
@Elphatis
Sicher das das während der Krankschreiben geht ?

In Deutschland ist es erlaubt, in der DDR war es verboten, in der Schweiz verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Erkrankung.

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Irgendeinen Grund muss es doch geben...haste mal nachgefragt?

Hat man dir gesagt, dass du die Kündigung bekommst?

Wende dich mal an die IHK/HWK, vielleicht können die helfen.

Häng dich ans Telefon und ruf Betriebe an und frag nach, ob die dich übernehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

In der Probezeit kann man auch während Krankheit gekündigt werden.

Habe aber neulich erst gelesen, dass der Betrieb wohl trotzdem noch zahlen muss, wenn man über die Kündigungsfrist hinaus noch immer krank ist. Das müsstest du aber nochmal selber recherchieren. Habe es auch nur gelesen.


DerHans  17.10.2019, 23:01

Das ist falsch. Dann muss man Krankengeld beantragen.

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Familiengerd  18.10.2019, 14:08
@DerHans

Die Aussage von Moped85 über die weitere Lohnfortzahlungspflicht ist nicht falsch, wenn der "Anlass" der Kündigung die Erkrankung ist - und davon kann man eigentlich regelmäßig ausgehen, wenn nach der Krankmeldung durch den Arbeitnehmer gleich die Kündigung ausgesprochen wird.

Siehe dazu das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 8 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 1:

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.
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Da kannst du nichts gegen tun. In der Probezeit kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden.

Undd amit endet der Vertrag dann auch mit sofortiger Wirkung. Ob du in dem Moment arbeitsunfähig bist, spielt keine Rolle.


Moped85  17.10.2019, 19:53

Kündigungsfrist hat man auch in der Probezeit.

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LePetitGateau  17.10.2019, 19:55
@Moped85

Nicht als Arbeitgeber. Da darf man in der Probezeit fristlos kündigen. Die Frist gilt nur für Arbeitnehmer (wenn wir nach dem gesetzlichen gehen)

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Familiengerd  18.10.2019, 14:01
@LePetitGateau
Nicht als Arbeitgeber. Da darf man in der Probezeit fristlos kündigen. Die Frist gilt nur für Arbeitnehmer (wenn wir nach dem gesetzlichen gehen)

Das ist ja alles völliger Unsinn (jedenfalls nach deutschem Recht)!

In der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses können beide Seiten "ganz normal" fristlos kündigen. Danach darf nur noch aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, und der Auszubildende darf unter zwei Voraussetzungen ordentlich kündigen (der Arbeitgeber nicht mehr).

Im Arbeitsverhältnis gelten für ordentliche Kündigungen die gesetzlichen Fristen, die einzelvertraglich nur verlängert und nur tarifvertraglich auch verkürzt werden dürfen.

Und Kündigungsristen dürfen für den Arbeitgeber nicht kürzer sein als für den Arbeitnehmer!

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die Firma kann dir in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen.