Ausbildung: Kündigung währen der Probezeit ohne Grund?
Guten Tag,
kurze frage, meine Ausbildungsfirma möchte mich während meiner Probezeit kündigen. Ohne Grund.... Nicht falsch gemacht oder Kranksheitsbedingt.
NICHTS....
Nun wollte ich fragen, wie es aussieht wenn ich mich Krankmelde damit die mich nicht Kündigen können
Ginge dies ? Also Artest für 2 Wochen holen und in dem Zeitraum nach einem anderen Betrieb umgucken.
Danke im Voraus für die Antworten.
FG
8 Antworten
Naja sie dürfen dich grundlos kündigen. Und sie dürfen dich auch während deiner Krankmeldungszeit fristlos kündigen (nur nicht eben WEGEN der Krankheit)
Davon abgesehen, wenn sie den Verdacht haben dass du schwänzt können sie eine Krankheitsbestätigung durch einen Amtsarzt anfordern
In der Probezeit selbstverständlich, die müssen ganz sicher nicht warten bis du wieder gesund bist
Sicher das das während der Krankschreiben geht ?
In Deutschland ist es erlaubt, in der DDR war es verboten, in der Schweiz verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Erkrankung.
Irgendeinen Grund muss es doch geben...haste mal nachgefragt?
Hat man dir gesagt, dass du die Kündigung bekommst?
Wende dich mal an die IHK/HWK, vielleicht können die helfen.
Häng dich ans Telefon und ruf Betriebe an und frag nach, ob die dich übernehmen.
In der Probezeit kann man auch während Krankheit gekündigt werden.
Habe aber neulich erst gelesen, dass der Betrieb wohl trotzdem noch zahlen muss, wenn man über die Kündigungsfrist hinaus noch immer krank ist. Das müsstest du aber nochmal selber recherchieren. Habe es auch nur gelesen.
Die Aussage von Moped85 über die weitere Lohnfortzahlungspflicht ist nicht falsch, wenn der "Anlass" der Kündigung die Erkrankung ist - und davon kann man eigentlich regelmäßig ausgehen, wenn nach der Krankmeldung durch den Arbeitnehmer gleich die Kündigung ausgesprochen wird.
Siehe dazu das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 8 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 1:
Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.
Da kannst du nichts gegen tun. In der Probezeit kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden.
Undd amit endet der Vertrag dann auch mit sofortiger Wirkung. Ob du in dem Moment arbeitsunfähig bist, spielt keine Rolle.
Nicht als Arbeitgeber. Da darf man in der Probezeit fristlos kündigen. Die Frist gilt nur für Arbeitnehmer (wenn wir nach dem gesetzlichen gehen)
Nicht als Arbeitgeber. Da darf man in der Probezeit fristlos kündigen. Die Frist gilt nur für Arbeitnehmer (wenn wir nach dem gesetzlichen gehen)
Das ist ja alles völliger Unsinn (jedenfalls nach deutschem Recht)!
In der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses können beide Seiten "ganz normal" fristlos kündigen. Danach darf nur noch aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, und der Auszubildende darf unter zwei Voraussetzungen ordentlich kündigen (der Arbeitgeber nicht mehr).
Im Arbeitsverhältnis gelten für ordentliche Kündigungen die gesetzlichen Fristen, die einzelvertraglich nur verlängert und nur tarifvertraglich auch verkürzt werden dürfen.
Und Kündigungsristen dürfen für den Arbeitgeber nicht kürzer sein als für den Arbeitnehmer!
die Firma kann dir in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen.
Sicher das das während der Krankschreiben geht ? jemand einfach kündigen ?