Ausbildung abrechdn?

3 Antworten

Du kannst vielleicht versuchen die Kündigung rückgängig zu machen.

Da du von einer vierwoechigen Kuendigungsfrist schreibst, ist davon auszugehen, dass du dich nicht mehr in der Probezeit befindest. Dann gibt es so einiges zu beachten.

Erst einmal kannst du mit einer vierwoechigen Frist nicht mehr zum 31. August kuendigen. Das geht aktuell nur noch fruehestens zum 7. September. Dazu muesste deine schriftliche Kuendigung allerdings noch heute beim Ausbildungsbetrieb zugehen. Morgen ginge es dann fruehestens zum 8. September u.s.w.

Die Kuendigung muss zwingend schriftlich erfolgen, also auf Papier mit deiner Originalunterschrift (keine E-Mail, kein Fax, kein WhatsApp u.s.w.). Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben.

Du kannst das Ausbildungsverhaeltnis allerdings nur dann noch ordentlich kuendigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Eine Fortsetzung der begonnenen Ausbildung in einem anderen Betrieb ist nach einer Kuendigung nicht moeglich. Der Kuendigungsgrund (also einer der beiden genannten) muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden.

Wenn dein Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, kannst du aber mit dem Ausbildungsbetrieb einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, mit dem das Ausbildungsverhaeltnis dann zum vereinbarten Termin aufgeloest wird. Dabei seid ihr an keine Fristen gebunden und danach waere auch eine Fortsetzung der begonnenen Ausbildung in einem anderen Betrieb zulaessig. Bei Minderjaehrigen muessen auch hier die Eltern unterschreiben.

Ein Aufhebungsvertrag geht aber nur, wenn der Ausbildungsbetrieb auch damit einverstanden ist. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet. Ist er nicht einverstanden, geht's nicht.

Wenn du noch in der Probezeit bist gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Vielleicht lässt sich dein Betrieb auf einen Aufhebungsvertrag ein, da besteht keine Kündigungsfrist und du kannst nach der Unterschrift von dir und dem Betrieb sofort gehen.


Kskswuququ1u 
Fragesteller
 09.08.2023, 23:44

Kann man das nicht theoretisch erzwingen wenn man einfach nicht mehr erscheint? Aufh wenn es eklig klingen mag?

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Resa900  09.08.2023, 23:59
@Kskswuququ1u

Wenn du nicht mehr kommst, kann das als Arbeitsverweigerung gesehen werden.

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DerCaveman  10.08.2023, 03:59
Wenn du noch in der Probezeit bist gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Das stimmt zwar bei Arbeitsverhaeltnissen, nicht aber auch bei Ausbildungsverhaeltnissen. Bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es in der Probezeit keine Kuendigungsfrist.

Da er aber schreibt, seine Kuendigungsfrist betrage 4 Wochen, duerfte die Probezeit ohnehin bereits vorbei sein.

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