Ausbildung abbrechen nach der Probezeit?

2 Antworten

 nach der Probezeit

nur noch unter den im Ausbildungsvertrag stehenden Kündigungsfristen. Einfacher ist eine Kündigung während der Probezeit (die bei dir ja bereits vorbei ist)!

Und da du noch Minderjährig bist, brauchst du für eine Kündigung auch die Unterschrift deiner Erziehungsberechtigten - wie beim Abschluss des Ausbildungsvertrages auch. Unter 18 kannst du die Ausbildung alleine nicht kündigen.

Du solltest dir VOR einer Kündigung Gedanken darüber machen, was du im Anschluss tun willst und dir bereits rechtzeitig eine Alternative suchen. Ggfs. kann dir da die zuständige IHK/HWK auch behilflich sein. Daneben hast du natürlich auch Zugriff auf das Berufsinformations-Center des Agentur für Arbeit, um dich zu anderen Berufen zu informieren - dabei kann auch das Jobcenter für Ausbildungssuchende beratend unterstützen.

Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhaeltnis nur noch ordentlich gekuendigt werden, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Der Kuendigungsgrund, einer der beiden genannten, muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden. Die Kuendigungsfrist betraegt 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag (also nicht nur zum Monatsende).

Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen und eigenhaendig unterschrieben werden (kein Ausdruck einer eingescannten Unterschrift!). Wenn du noch minderjaehrig sein solltest, muessen auch deine Eltern unterschreiben.