Ausbildung + Minijobs Anspruch auf kindergeld?

2 Antworten

Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, handelt es sich nach einem Abbruch immer noch um deine Erstausbildung.

Dann gilt keine Beschränkung in der wöchentlichen Arbeitszeit in einem Nebenjob, nur wenn das Kind schon eine hätte, dürfte es neben einer weiteren Ausbildung in der Woche in einem Nebenjob nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.

Einkommen ist beim Kindergeld schon seit 2012 nicht mehr relevant, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.