Aus Notwehr töten. Strafe?

9 Antworten

Das entscheidet der Richter im konkreten Fall.

Allerdings rechtfertigt Notwehr nicht die Härte eines Gegenangriffes mit Todesfolge.

Mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung ist zu rechnen.

Und hier bei GF kriegst du auf keinen Fall einen Freibrief.

Wenn Du keine andere Möglichkeit hattest /angepaßte Reaktion, nicht jemand der dich Schubst mit der Pistole umschießen ohne zu reden) oder es klar ist das es ein Unfall war könntest Du straffrei ausgehen.

Wenn man dir das nicht abnimmt das es Notwehr war aber denkt, es war eine unbeabsichtigte Tötung / Dummer Unfall, nennt man das Körperverletzung mit Todesfolge.

Glaubt man dir nicht, das der Tod ein unbeabsichtigt war wäre das Totschlag, denke ich.

Wenn Du in die Situation aber z.B. schon mit einem illegalen Messer in der Tasche reingelaufen bist, weil Du sowas immer einstecken hast um "Bereit zu sein", dann kannst du sogar für Mord dran sein.

Das liegt im ermessen des Richters, das kann man nicht pauschal sagen.

Wenn der Richter anerkennt, dass Du aus Notwehr gehandelt hast, bleibst Du straffrei.

Aber es ist halt nicht so einfach, das Gericht davon zu überzeugen, dass es Notwehr war.

Nein, in Notwehr wirst du dafür nicht bestraft. Das wird aber vor Gericht festgestellt werden müssen.

Notwehr rechtfertig nicht alles!

Du darfst einen Angriff abwehren ja, aber dazu darfst Du auch nur das geringste Mittel einsetzen.

Nach dem Motto:

"Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen"

Greift Dich jemand unbewaffnet an, darfst Du den nicht einfach umschießen oder abstechen.

Stürzt jemand und verletzt sich dabei tödlich, fehlt in der Regel der Vorsatz und Du wirst nicht bestraft.


FA117  12.05.2024, 20:57

Greift Dich jemand unbewaffnet an, darfst Du den nicht einfach umschießen oder abstechen. Doch darf man man muss aufhören wenn der angreifer kampfunfähig ist oder flüchtet