Aus der Fahrschule geschmissen, Gebühren zurück?

5 Antworten

Einfach so wird niemand aus einer Fahrschule geschmissen .. nicht weil man nach der ersten Fahrstunden schlecht war .. irgendwas muss vorgefallen sein, dass wir hier nicht wissen.

War der "Rausschmiss" unmittelbar vor der Fahrstunden .. also quasi nur Minuten vorher? Auch hier.. wir müssen den wahren Grund kennen .. weil evtl ist es gerechtfertig das Geld zu verlangen .. wenn es eben die Schuld des Schülers war (zb unter Alk / Drogen Einfluss)..

Hat die Person am theoretischen Unterricht teilgenommen .. wenn ja, wie oft? Falls fertig, kann er die Gebühren komplett einbehalten und ist auch hier im Recht. Die AGB der Fahrschule einsehen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi,

Meine Freundin wurde bevor die zweite Fahrstunde beginnt aus der Fahrschule geschmissen. Der Fahrlehrer meint es würde nichts mehr bringen usw. ich verstehe nicht wie man das beurteilen kann wenn man bereits erst eine Stunde hatte aber naja.

Immer die Fragen mit den ominösen Freunden, naja - eine Fahrschule schmießt Schüler allenfalls raus, wenn es massive Vertragsverletzungen seitens des Schülers gab/gibt. Hat mit der Zahl der Fahrstunden oder sonstigem rein gar nichts zu tun...

Nun will der Fahrlehrer zum einen für BEIDE Fahrstunden das Geld haben und will nur die tüv Gebühren zurück zahlen. Die 200 Euro Anmeldungsgebühren nicht. Ist das so rechtens?

Die Fahrstunden wurden "gebucht", wenn kein anderer Fahrschüler kann, dürfen diese selbstverständlich abgerechnet werden - die Vertragsverletzung liegt ja scheinbar beim Schüler, nicht beim FL. Also: rechtens.

Die Anmeldung ist erfolgt, demnach können die Anmeldegebühren natürlich ebenfalls berechnet werden. Also: rechtens.

LG


Wenn sie aus der Fahrschule geschmissen wird, dann wird das Gründe gehabt haben und JA, ein Fahrlehrer sollte das abschätzen können.

Deine Freundin wird wissen, was vorgefallen ist und falls sie der Meinung ist, dass das zu Unrecht passiert ist, kann sie sich ja wehren.

Ja, das kann dir Fahrschule so machen.

Am Besten bei der nächsten Fahrschule besser auf Bewertungen und die Fahrschullehrer achten.

Es muss lediglich die TÜV-Gebühren zurückgezahlt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

So ohne Grund wird man nicht aus der Fahrschule "geschmissen". Die Fahrschule ist kein Kindergarten, sondern der "Schüler" steht in einem Vertragsverhältnis mit dem "Lehrer".

Hier dürfte also eine Vertragsverletzung des "Schülers" vorliegen, die den "Lehrer" veranlaßt, den Vertrag aufzukündigen.