Augen zugekniffen während des Gebetes?

6 Antworten

Das Schließen der Augen ist im Gebet erlaubt, allerdings sollte man darauf lieber verzichten, sofern dies möglich ist.

Ayatollah Ali Khamenei sagt:

Nach den islamischen Überlieferungen werden uns für die verschiedenen Gebetsabschnitte unterschiedliche Positionen empfohlen. Natürlich sind diese Positionen nicht verpflichtend. Vielmehr handelt es sich um empfohlene Handlungen. So wird zum Beispiel empfohlen, wohin wir schauen sollen, wenn wir stehen oder uns in der Verbeugung [ruku] und Niederwerfung [sajdah] befinden. In anderen Überlieferungen wird empfohlen, die Augen zu schließen, wenn man sich in der Verbeugung befindet. In wieder anderen wird uns empfohlen, während der Verbeugung nach vorne zu schauen. Alle diese Haltungen helfen uns, während des Gebets aufmerksamer zu sein.

Ayatollah Ali al-Sistani sagt:

Frage: Ist es verpönt [makruh], die Augen während des Gebets zu schließen?
Antwort: Ja: Es ist erlaubt, aber es ist verpönt.

Wenn man hingegen abgelenkt wird durch die geöffneten Augen und sich gar nicht auf das Gebet konzentrieren kann, dann wäre das Schließen der Augen sinnvoll, sofern dadurch die Konzentration auf das Gebet steigt.

Zum Schließen der Augen im Gebet: Das gilt nicht als ein Sich-Abwenden. Es gibt keine authentische Überlieferung vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), die ein Schließen der Augen im Gebet untersagt. Doch hierzu gibt es Aussagen der rechtschaffenen Vorfahren. Aus diesen haben die Gelehrten abgeleitet, dass ein Schließen der Augen im Gebet verpönt (makrûh) ist.

Aber wenn es begründet ist und dich von etwas was dich ablenkt oder eine Haram-Tat ist in dem Moment hilft deine Augen zu schließen, ist es soweit ich verstanden habe nicht schlimm.

Fazit: Soweit ich verstanden habe ist es im höchsten Fall Makruh (unerwünscht) aber nicht Haram also müsstest du nicht nachbeten.

Kannst dir das aber wenn du willst auch durchlesen. Quelle; https://islamweb.net/de/fatwa/20408/Umherschauen-im-Gebet-und-Schlieszligen-der-Augen


Kosmakosma 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 22:49

Ich danke dir

Auch wenn das Schließen der Augen Makruh ist (nach Hanafitischer Rechtsschule), macht es das Gebet nicht ungültig.

Hättest du gelacht, wäre dagegen dein Gebet ungültig. Wenn es so laut ist, dass umliegende es hören könnten, wäre ebenfalls dein Wudu ungültig.

Falls du das Lachen also verhindert hast, gibt es kein Problem für die Gültigkeit deines Gebetes.

Wenn du es gemacht hast, um lautes Lachen zu verhindern, dann hast du damit etwas verhindert, was das Gebet ungültig gemacht hätte. Also ist es gewiss nicht ungültig, da du es geschafft hast. Wallahu Aalam.

Das habe ich gefunden zum Thema Lachen (auch wenn ich nicht der Salafiyya folge - das Statement ist aber m.W. für alle Rechtsschulen ähnlich):

Ibn Qudaamah sagte: Ibn al-Mundhir sagte: 'Man hat einstimmig beschlossen, dass Lachen das Gebet ungültig macht, und die meisten der Gelehrten sagten, dass Lächeln das Gebet nicht ungültig macht.' Al-Mughni, Teil 1, S. 394.

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah sagte: Was das Lächeln angeht, so macht dies das Gebet nicht ungültig. Doch wenn jemand während des Gebets kichert, dann macht dies das Gebet ungültig. Al-Fataawa al-Kubra, Teil 2, S. 227 

Also lautes lachen macht es ungültig, einfaches schmunzeln oder lächeln widerum nicht.

Es GIBT KEINE BEWEISE IM ISLAM! - in keiner Religion!

Deine Frage ist somit in die Kategorie "gemeingefährlicher Unfug" einzuordnen!

Du MUSST das Gebet nicht nochmal beten, weil Du hier nicht in einem MUSSlimischen, sondern in einem FREIEN Land lebst!


Kosmakosma 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 22:50

Okö danke