Auffahrunfall - wie gehts weiter? Schadenshöhe?

2 Antworten

Die Polizei sagt zur Schuldfrage auch nur ihre Meinung, die in der Schadenregulierung nicht relevant ist. Außerdem gibt's im Straßenverkehr eine schuldunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung), so dass jeder Verkehrsteilnehmern nachweisen muss, dass er alles zumutbare getan hat, um den Unfall zu vermeiden.

Deshalb solltest du zum einen den Schaden deiner Versicherung mit dem Hinweis melden, dass der Unfallbeteiligte ggf. Ansprüche geltend machen wird und zum anderen solltest du bei der Versicherung des Unfallbeteiligten deine Ansprüche geltend machen. Einige Versicherer haben einen Schadenschnelldienst. Danach solltest du bei der Versicherung des Unfallbeteiligten fragen. Wenn es dort einen Schadenschnelldienst gibt, kannst du dein Fahrzeug dort vorstellen, damit die sie ein Bild von der Schadenhöhe machen können.

Dann werden die Versicherer sich die Unterlagen der Polizei anfordern und eventuelle Zeugen befragen und sich anschließend zu Haftungsfrage äußern.

Einen Rechtsanwalt würde ich nicht hinzuziehen, denn es kann bei einer Haftungsteilung passieren, dass du auf einem in Verhältnis zum Schaden nicht geringen Teil der Rechtsanwaltskosten sitzen bleibst. Dann heißt es am Ende "außer Spesen nichts gewesen".

Und wenn dein Versicherer einen Teil des Schadens des Unfallgegners zahlen muss, wirst du zudem im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft, es sei denn du hast einen sogenannten "Rabattretter" bei Vertragsabschluss vereinbart.

Wie LisaAusPisa sagt, du meldest den Schaden deiner Versicherung. Und zwar das bei dir einer verursacht wurde (hoffentlich habt ihr entsprechend die Daten ausgetauscht). Dann sind die am Zug, setzen sich mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt usw. Da die Schuldfrage wohl polizeilich auch schon geklärt scheint wird das ganze wohl kein so großer Aufwand. Mit der gegnerischen Versicherung hast du nur indirekt zu tun.

Tipp am Rande falls dir, hoffentlich nie, wieder sowas unterkommt -> Dashcam kaufen. Und zwar eine die auch nach hinten filmt. Sollte ein Unfall vor Gericht landen ist die Zulässigkeit der Aufnahme zwar Ermessenssache des Richters. Aber die Versicherungen sind ganz heiß auf sowas da sich die Schuldfrage gerade bei kleineren Sachen (die ja normalerweise nicht bei Gericht landen) meist gut klären lässt. ;)


wattdennnu2  12.09.2024, 21:59
Dann sind die am Zug, setzen sich mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt usw.

Stimmt nicht. Der Versicherer ist dafür nicht legitimiert!

Mit der gegnerischen Versicherung hast du nur indirekt zu tun.

Auch das ist verkehrt, du "Experte"!