Aufbauseminar, bin aber nicht in Deutschland?

3 Antworten

Nachdemich mir Diene Angaben in den anderen Antworten mal zusammensuchte und noch etwas zumThema recharchierte, wirst Du nun ein Problem haben, da ein Aufbau-Seminar für Fahranfänger gemäss der Gesetzesvorgaben in der deutschen FEV je 4 Einzelsitzungen bedarf, welche zeitlich mindestens über einen Zeitraum von 4 Wochen verteilt sein müssen. ( schneller geht das nicht mit dem ASF )

Zudem musst Du sowas in einer deutschen Fahrschule entsprechend im Inland machen. Wenn Du zimlich genau in einem Monat nach Spanien willst, wird das somit nichts mit dem Job, wenn Du nicht mal eben 4 x je hin und zurück zwischen DE und Spanien pendeln kannst.

Bevor das Verfahren ( polizeilich / ordnungsrechtlich ) nicht im simpelsten Falle durch Bezahlung des Bussgeldes offiziell Rechtswirksamkeit erlangt, kann in dieser Hinsicht ja schon mal keine entsprechende Meldung an die Strassenverkehrsbehörde / das Landratsamt zur Weiterbearbeitung einer Entscheidung in Hinsicht von probezeitlichen Massnahmen erfolgen.

Wolltest Du am 01. April 2018 einen Job für 6 Monate in Spanien antreten, .... vergiss' es.

Nehmen wir mal an .... brauchen wir auch garnicht weiter vermuten, selbst wenn Du morgen Post wegen des Vorfalls an sich ( Missachtung einer Licht-Signalanlage / Rotlichtverstoss und Unfall und / oder Sach- und Personenschaden ) .... beKÄMEST....

Da gehen jeweils alleine dafür in der Anhörung, + ggf. Zeugenvernehmung und Korrespondenz zwischen den einzelnen Behörden jeweils einige Tage ins Land, bis es dann irgendwann mal zu einem Bussgeldbescheid käme, der Dir ( binnen mindestens Tagen ) zugestellt werden müsste.... etc.pp...

Weiter zu dieser Angelegenheit : Missachtung einer roten Ampel mit anschliessendem VU & Sach.- und / oder Personenschaden = mit höchster Wahrscheinlichkeit mindestens 1 Monat Fahrverbot . Somit "Adieu Spanien" ... zum 01.04.2018 für 6 Monate mit Job und Notwand einer FE dafür. ))-:

Bedenke auch bei einem "Fahrverbot" im Inland, dass Du als Staatsbürger/in "DE" Deine in DE erworbene Fahrerlaubnis für die Dauer des Fahrverbotes in DE bereits in DE auch abzugeben hast. Während eines imHeimatland wirksamen Fahrverbotes hast Du in diesemZeitraum auch keine gültige Fahrerlaubnist im ( EU- ) Ausland

Alleine zur Abwicklung dieser ganzen Verfahrensschritte wäre es doch schon mal äusserst sinnvoll, am gemeldeten Wohnsitz innerhalb der BRD zu verbleiben und den Job in Spanien besser sofort abzusagen.

Erst Wochen danach hat die FSST davon erst mal Kennntnis und reagiert entsprechend mit Probezeitauflagen ebenfalls in jeweiliger Fristsetzung.

Hallo,

wie lange bist du denn in Spanien?

Bis von der Fahrerlaubnisbehörde diesbezüglich etwas kommt, kann es mehrere Monate dauern.

Und in Panik innerhalb eines Monats wirst du das auch nicht abschließen können.

Viele Grüße

Michael


bascha99 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 22:05

Ich bin 6 Monate in Spanien. Was ratest du mir? Habe den Job dort nur aufgrund meines Führerscheins

0
19Michael69  27.02.2018, 23:11
@bascha99

Es haben hier schon welche berichtet, dass sie die Aufforderung zum Aufbauseminar erst nach bis zu einem halben Jahr erhalten haben.

Das kommt aber sicher auf die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an.

Kommt die Aufforderung zum Aufbauseminar während deines Aufenthalts in Spanien und du absolvierst es nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, wird man dir die Fahrerlaubnis entziehen.

Da du das Aufbauseminar auf jeden Fall absolvieren musst, kann es sicher kein Fehler sein, die für dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde anzurufen und das Problem mit denen zu besprechen.

Gruß Michael

0
Parhalia2  27.02.2018, 23:18
@19Michael69

Rotlicht-Verstoss mit anschliessendem Unfall wäre selbst unter einer Sekunde Rotlichtdauer ein "qualifizierter Verstoss" mit demMerkmal besonders erhöhter Gefährdungslage des Vergehens. Ich bin mir dann zimlich sicher, dass es alleine dafür dann schon mindestens einen Monat Fahrverbot geben wird.

Ohne Fleppe ist während dieses Zeitraumes auch kein Autofahren im Ausland möglich für Staatsbürger-/ in "DE" mit Fahrerlaubnis "DE" und Vorfall innerhalb "DE" ....

1
19Michael69  27.02.2018, 23:28
@Parhalia2

Das mit dem Unfall wusste ich bis dahin noch nicht.

"Mit Unfall" gibt es 1 Monat Fahrverbot.

Das wird also wohl wirklich nichts mit dem Job.

Selbst für die Möglichkeit, das Fahrverbot erst innerhalb von vier Monaten antreten zu können, dürfte dafür der Bußgeldbescheid erst Anfang Juli rechtskräftig werden. Das ist eher unwahrscheinlich.

Gruß Michael

1
Parhalia2  27.02.2018, 23:48
@19Michael69

Ich konnte diese Antwort auch erst geben, weilich zunächst nur reinlas, dann kam was zwischen und ich habe mir diese doch interessante Frage anschliessend noch mal aus dem Verlauf zurück geholt.

Mit den Kommentaren seitens FS in den einzelnen Antworten vorab liess dann doch mit etwas Nebenrechreche bzgl. ASF an sich noch etwas ergänzen.

MFG

Parhalia2

Gut das manche hier auf GFN in solchen Sachen mit anfangs spärlicher Info aus der Anfrage doch noch gut zusammen arbeiten und zum Wohle der Fragestellung sich in der gesamtheitlichen Ratgebung ergänzen :-)

1

Hast du einen Bußgeldbescheid erhalten? Wurdest du direkt angehalten? Kam überhaupt schon irgendetwas?

Du behältst deinen Führerschein doch. Wie lange bleibst du denn in Spanien?

Gruß S.


bascha99 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 21:48

Habe auch noch kein Bußgeldbescheid erhalten. Ich hab dabei einen Unfall verursacht. Ich bleibe 6 Monate in Spanien

2
Sirius66  27.02.2018, 21:59
@bascha99

Das ist ungewöhnlich. Sorge dafür, dass dir die Post sicher und schnell nach Spanien nachgeschickt wird. Wenn dann was kommt, machst du eben dementsprechende Angaben.

Gruß S.

0
bascha99 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 22:06
@Sirius66

Wird mir mein Führerschein nicht weggenommen wenn ich das aufbauseminar nicht machen kann?

0
19Michael69  27.02.2018, 23:18
@Sirius66

Viel wichtiger als der Bußgeldbescheid ist in diesem Fall die Aufforderung zum Aufbauseminar.

Von Spanien aus kann er / sie aber nicht wirklich auf die Aufforderung zum Aufbauseminar reagieren. Das muss dann innerhalb der vorgegebenen Frist absolviert werden. Tut man das nicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Gruß Michael

0
Parhalia2  27.02.2018, 23:28
@19Michael69

Viel wichtiger ist erst mal die Frage, ob dieser Rotlichtverstoss in konkreter Verbindung mit einem VU nicht erst einmal direkt neben erhöhtem Bussgeld auch evtl. ein Fahrverbot zwischen 1-3 Monaten nach sich ziehen wird....schlimmstenfalls sogar statt eines OWI - Verfahrens ggf. sogar ein Straftatvorwurf nach §315 StGB wegen Gefährdung des Strassenverkehrs oder gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr. ( je nach konkreter Sachlage )

Bei "rot" über die Ampel und dann direkt "Bumms" ist u.U.mal nicht ohne in dieser Überlegung....

1
PlayadeMuro  28.02.2018, 05:26
@bascha99

Ich würde den Job in Spanien sofort absagen, da es bei einem Rotlichtverstoß zusammen mit einem Unfall auf alle Fälle zu einem Fahrverbot und einem Aufbauseminar kommt.

Da der Job in Spanien anscheinend zwingend von Deinem Führerschein abhängig ist und dieser am 1. April definitiv nicht mehr vorliegt, bleibt Dir nichts anderes übrig, als den Job abzusagen. Es ist Dein eigenes Verschulden. Ich hoffe, Du hast daraus gelernt.

0
Sirius66  28.02.2018, 16:42
@PlayadeMuro

Das ist doch alles Kappes. Wenn der FS noch nichts bekommen hat, kann er/sie sein Leben vorerst weiterführen wie geplant. Wie muss nicht im voraus auf etwas reagieren, was noch gar nicht eingetroffen ist.

Wenn bis zum Reisenantritt NICHTS vorliegt, kann der FS fahren und bei entsprechender Post erklären, dass er/sie sich im Ausland befindet. Fertig.

Was dann passiert, muaa man sehen.

Um sicher zu gehen, kann man bei der zuständigen Führerscheinstelle anrufen.

Gruß S.

1