Auf Kündigungsbrief steht Familienname?

3 Antworten

Ich gehe davon aus, du meinst den angegebenen Empfänger auf dem Kuvert.

Wenn du die volljährige Tochter sein solltest, sieht der Brief so aus, als ob er an deine Eltern gerichtet ist. Dann kannst du natürlich einfach zur Arbeit gehen und so tun, als ob du den Brief nie bekommen hättest und dagegen kann er dann auch nichts machen. Aber ich denke, sobald der Brief erhalten wurde von dir, ist er potentiell rechtmäßig.

es sollte aber schon aus dem Brief klar werden, wer aus deiner Familie gekündigt wurde. Das sollte aber i.d.R. kein Problem sein.

Ich denke auch, dass er direkt an Dich hätte gerichtet sein müssen. Aber was heißt schon "rechtens"? Das man gerichtlich dagegen vorgehen könnte! Dazu braucht man einen Anwalt, wochen- oder monatelangen Schriftverkehr, eine Verhandlung, sie so oder so ausgehen kann, es kostet einen Haufen Zeit, Arbeit, Geld, dann bleibt man noch 1 Woche in Arbeit (oder auch nicht) + fliegt dann raus. Aus demselben oder irgendeinem anderen Grund, mit richtiger Adresse.

Da auch der Brief wohl einen Absender hatte, dürfte es als Arbeitgeber für alle schnell zu identifizieren gewesen sein! Dann wäre eine Öffnung durch jemand Dritten, der von diesem Absender keine Post erwarten durfte widerrechtlich!

Es dürfte nur ein Problem werden, wenn noch andere dort beschäftig gewesen sein sollten und der Wille des AG nicht erkundbar gewesen wäre. Dann wäre die Kündigung unfraglich unwirksam. Der Zugang ist selbst hier in jedem Fall zu bejahen. Nachdem der Brief in den Machtbereich des Empfängers gekommen ist, trägt dieser alleine die Verantwortung diese auch wahrzunehmen. Alternativ hätte der original geschlossene Brief auch retourniert werden können, da der Empfänger nicht auszumachen war.

Es ist wohl aus Gründen des Briefgeheimnisses und auch des Datenschutzes sehr ungeschickt gemacht worden, ob dahinter pure Absicht steht, mag dahinstehen. Es ist nunmal so und rechtlich kommt man der Angelegeneheit nicht mehr wirklich bei. Schadenersatz wegen dieser Angelegenheit wird auch nur sehr schwer zu erstreiten sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB