auf den Balkon klettern!?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Mach es einfach Romeo, man muß für seine Romanze eben auch Risiko eingehen. Aber sei sicher dass du es schaffst


smolnik7579 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 01:33

ja schon!

Nein, das ist kein Hausfriedensbruch, solange du keine Absperrung überwindest. Und selbst wenn: der Hausfriedensbruch gehört zu den klassischen Privatklagedelikten, wird nur auf Strafantrag hin verfolgt und in deinem Fall besteht null öffentliches Interesse.


smolnik7579 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 01:01

ach der ist eh zu hoch. aber für den fall wäre es sehr romantisch

Hast Du denn überhaupt keine Angst, dass Deine Aktion von der Polizei als versuchter Einbruch gewertet werden könnte?

Es kann sogar noch schlimmer kommen Denn wenn erst einmal die Justiz ins Spiel kommt, kann alles aus dem Ruder laufen. Die Justiz kann z. B. in Deiner Kletteraktion eine massive Selbstgefährdung erkennen und beschließen, Dich vor Dir selbst zu schützen und Dich zur Beobachtung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt unterzubringen.

Und wenn Du Dich erst einmal dort befindest, wird man Dich dort diagnostizieren. Dann kannst Du soviel wie Du willst, darauf hinweisen, dass alles nur ein Irrtum sein könne. Die dortigen Ärzte besitzen die Deutungshoheit und werden Dir umgehend bestätigen, dass Du "krankheitsuneinsichtig" bist.

Die dort Beschäftigten kennen nur ein Verhaltensmuster und werden Dir verschiedene psychische Krankheiten andichten. Alles was Du tust, wird gegen Dich verwendet werden, um Deine für die Anstalt so lukrative Einweisung zu rechtfertigen. Denn immerhin betragen die Einnahmen der Klinik aus Unterbrinungskosten, die für Dich pro Tag gezahlt werden müssen, 360 Euro..

Brennglasartig sind die Folgen dieser leichtfertigen Therapieverschreibungen in folgendem Video zusammengefasst worden:

https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4

Wenn Du das alles nicht willst, dann würde ich Dir von Deinem Plan, Dich verhaltensauffällig zu zeigen, unbedingt abraten.

Ansonsten wird Dir ein Schicksal, wie es Frau Ilona Haslbauer erleiden musste, nicht erspart bleiben.

Frau Haslbauer wurde durch eine sie stalkende Nachbarin beschuldigt, diese im Supermarkt mit einem Einkaufswagen am Fuß berührt zu haben und daraufhin für sieben Jahre in einer forensischen Klinik eingesperrt.


smolnik7579 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 01:00

Das ist doch witzig, sieben Jahre. Warum hat man sie nicht in eine Podoligische unterbracht?

Novosibirsk  19.11.2019, 01:14
@smolnik7579

Frau Haslbauer kam in die Forensik und die Nachbarin wurde podologisch behandelt.

Grundsätzlich schon, wenn sie dich anzeigen. Ich halte das aber für sehr unwahrscheinlich


smolnik7579 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 01:39

ja ne, das macht sie nicht aber ihre Nachbarn, wenn ich ausrutsche und da unten liege. nenene ich bleib hier

laulialexi1998  18.11.2019, 01:43
@smolnik7579

Glaubst du das ernsthaft? Wenn du meintest du wolltest auf den balkon deiner Freundin, denken die meisten Laien ja schon, dass nicht mal Vorsatz besteht und kommen gar nicht auf die idee dich anzeigen zu können

smolnik7579 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 01:45
@laulialexi1998

ah na dann, aber was passiert wenn ich mir ewas breche, Krankenwagen und das wars oder auch noch ärger. das is die frage

laulialexi1998  18.11.2019, 01:51
@smolnik7579

Gut das wäre blöd. Ich kenne den Balkon nicht. Wie hoch ist das denn und bist du ein guter Kletterer? :D