AU / ASU Bescheinigung?

4 Antworten

Separate AU-Bescheinigung ist nicht mehr nötig. Die brauchst Du nur für die HU, da eine höchstens 3 Monate alte AU-Bescheinigung zum bestehen der HU Voraussetzung ist.

Zum Zulassen ist daher nur die HU-Bescheinigung nötig.

AU = Abgasuntersuchung

ASU = Abgassonderuntersuchung (gibt es nicht mehr)

HU = Hauptuntersuchung


TransalpTom  19.12.2017, 23:35

Es sind nur 2 Monate !

Siehe Anlage VIII StVZO Punkt 3.1.1.1.

Die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems .... Diese Untersuchung darf frühestens zwei Monate vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. ....

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chevydresden  19.12.2017, 21:42

Die AU darf höchstens im Monat vor der HU durchgeführt worden sein. Im Maximalfall sind das also zwei Monate.

z.B. AU am 30.11., HU bis spätestens 31.12.

AU am 1.12., HU bis spätestens 31.1.

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Antitroll1234  19.12.2017, 22:22
@chevydresden

Richtig darf maximal 2 Monate vor der HU durchgeführt werden. Siehe Anlage VIII der StVZO Nr. 3.1.1.1

Tschuldigung das ich 3 Monate schrieb.

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Antitroll1234  19.12.2017, 22:27
@chevydresden
AU am 30.11., HU bis spätestens 31.12.

In diesem Fall wird die AU vom 30.11. bis zur Durchführung der HU am 29.01. anerkannt.

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Die brauchst Du nicht mehr !

Entweder ist die ihm Rahmen der Hauptuntersuchung vom Prüfingenieur mitgemacht worden, dann stehen dese Daten auf der zweiten Seite des HU Berichtes oder es ist auf dem HU Bericht bestätigt, dass am Prüfungstag der HU eine AU einer bestimmten Werkstatt vorelegen hat.

Es kann keine HU bestanden sein, ohne dass der Abgasteil nicht bestanden war.

Du brauchst zur An- oder Ummeldung keine AU Bescheinigung.

Hallo.

Das ist die letzte Bescheinigung für die HU (Hauptuntersucheng) Tüv Dekra Güs usw.

Mus als Original vorgelegt werden, sonst von dem Vorbesitzer besorgen evt. Kopie, wo er war. AU/ASU gibt es nicht mehr. Bei der Zulassung oder Umschreiben.

Mit Gruß

Bley 1914

Da hat wohl eine Zulassungsstelle seit Jahren ihre Internetseite nicht mehr aktualisiert oder Du hast irgendwo her veraltete Informationen erhalten.

AU/ASU gibt es so nicht mehr als dass dies für eine Zulassung mittels einer Bescheinigung nachgewiesen werden müsste. Dies waren früher von der HU unabhängige Untersuchungen, deren Gültigkeit am vorderen Nummernschild per Plakette (sechseckig) ablesbar waren.

Mittlerweile ist die Abgasuntersuchung ein Bestandteil der Hauptuntersuchung. Eine AU-Bescheinigung ist nötig wenn man die HU machen will und die AU nicht bei diesem Prüfunternehmen. Hat man eine gültige HU hat man auch gleichzeitig eine gültige AU, zum Zulassen reicht daher eine gültige HU-Bescheinigung.