Attest aber Agentur für Arbeit möchte mich Arbeiten schicken?

6 Antworten

Wenn du nicht arbeiten darfst, dann dürftest du keine Leistungen von der BA mehr bekommen. Dann müsste deine Erwerbsfähigkeit so eingeschränkt sein, daß du nur weniger als 3 Stunden/Tag arbeiten kannst.

Das würde aber bedeuten, nicht mehr die BA oder das Jobcenter sind für dich zuständig sondern das Sozialamt mit Grundsicherung.

Du solltest dein Attest noch einmal genau lesen, den SB informieren, dann sollte eine medizinische Begutachtung folgen und du entweder AF sein oder eben nicht.


ReinigerGlas 
Beitragsersteller
 23.09.2021, 09:08

Ich selbst bin dort eig nicht angemeldet gewesen nur meine Lebensgefährtin.. und dann wurde ich auf grund der Lebensgemeinschaft automatisch aufgenommen

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dein Arzt kann dich nicht dauerhaft krankschreiben von allem .

Letztendlich muss du für dich selbst entscheiden was du arbeiten willst . Redet doch miteinander mit deinem Sachbearbeiter.

Wenn du gar nichts arbeiten darfst, dann stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung...dann müsste die Agentur für Arbeit die Zahlungen einstellen

Ansonsten solltest du dir dort einen Termin vereinbaren und mit deinem SB klären, welche Arbeiten du machen kannst und welche nicht.

Ein Attest deines Arztes macht dich nicht dauerhaft Erwerbsunfähig. Da müsstest du dann einen EU Rentenantrag stellen und verschiedene Gutachten haben.

Manche Sachbearbeiter sind leider sehr resistent dumm und ignorant .

Die Telefonnummer solltest unbedingt wieder aus den Datensätzen der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter löschen lassen . Das ist Dein gutes Recht und Du bist auch nicht verpflichtet , denen Deine Telefonnummer oder Mailanschrift zu geben . Du mußt lediglich Deine Postanschrift angeben und da werktäglich erreichbar sein .

Dann wirst Du vermutlich auch weiterhin mit postalischen Stellenangeboten zugeballert werden , von denen eventuell auch vermutlich weiterhin nur ein kleiner Prozentsatz Deinen Restbefähigungen leidensgerecht angemessen sein dürfte , aber unpassende Vorschläge versiehst Du dann mit dem schriftlichen Vermerk der Uneignung gemäß vorgelegter Attestierung . Diese Schreiben bewahrst Du unbedingt aber erst mal auf .

Ein einfaches Attest oder eine AU vom Hausarzt entbindet ansonsten leider nicht von der Pflicht , sich auf leidensgerecht und befähigungsrealistisch zumutbare Stellenangebote bewerben zu müssen . Das entfällt erst ( zeitweilig ) , wenn der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit seinerseits eine ( zeitweilige ) Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbseinschränkung < 3 Stunden pro Tag bescheinigt , bzw. bei Erwerbseinschränkung < 8 h pro Tag , aber > 3 h pro Tag mit entsprechenden Ausschlüssen / Einschränkungen belegt .

Bei Erwerbshemmnis < 3 Stunden pro Tag wird das ALG I dann aber eingestellt werden bis zur Wiedererlangung einer EF > 3 h . Dann müßtest Du zunächst ALG II beantragen . Das läuft aber auch nur bei EU - Bescheinigungen bis max. 6 Monaten ; bei längerfristigen / unlimitierten Feststellungen würde man Dich sonst ans Sozialamt abschieben wollen .