Manche Sachbearbeiter sind leider sehr resistent dumm und ignorant .

Die Telefonnummer solltest unbedingt wieder aus den Datensätzen der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter löschen lassen . Das ist Dein gutes Recht und Du bist auch nicht verpflichtet , denen Deine Telefonnummer oder Mailanschrift zu geben . Du mußt lediglich Deine Postanschrift angeben und da werktäglich erreichbar sein .

Dann wirst Du vermutlich auch weiterhin mit postalischen Stellenangeboten zugeballert werden , von denen eventuell auch vermutlich weiterhin nur ein kleiner Prozentsatz Deinen Restbefähigungen leidensgerecht angemessen sein dürfte , aber unpassende Vorschläge versiehst Du dann mit dem schriftlichen Vermerk der Uneignung gemäß vorgelegter Attestierung . Diese Schreiben bewahrst Du unbedingt aber erst mal auf .

Ein einfaches Attest oder eine AU vom Hausarzt entbindet ansonsten leider nicht von der Pflicht , sich auf leidensgerecht und befähigungsrealistisch zumutbare Stellenangebote bewerben zu müssen . Das entfällt erst ( zeitweilig ) , wenn der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit seinerseits eine ( zeitweilige ) Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbseinschränkung < 3 Stunden pro Tag bescheinigt , bzw. bei Erwerbseinschränkung < 8 h pro Tag , aber > 3 h pro Tag mit entsprechenden Ausschlüssen / Einschränkungen belegt .

Bei Erwerbshemmnis < 3 Stunden pro Tag wird das ALG I dann aber eingestellt werden bis zur Wiedererlangung einer EF > 3 h . Dann müßtest Du zunächst ALG II beantragen . Das läuft aber auch nur bei EU - Bescheinigungen bis max. 6 Monaten ; bei längerfristigen / unlimitierten Feststellungen würde man Dich sonst ans Sozialamt abschieben wollen .

...zur Antwort