Artikel 18 Grundgesetze?

3 Antworten

Es gibt einen Artikel Grundrechtsverwirkung in Wikipedia. Besser als dort kann ich es auch nicht erklären.

Es kann sich also z. B. niemand auf die Pressefreiheit berufen, wenn er gegen bestimmte Gruppen von Menschen, z. B. Ausländer, hetzt und die Leser aufwiegelt.

Entsprechendes gilt für die anderen in Art. 18 GG genannten Grundrechte.

Den Antrag auf Aberkennung von Grundrechten einer Person können aber nur bestimmte Institutionen, z. B. die Bundesregierung, stellen, dies ist im Bundesverfassungsgerichtsgesetz näher geregelt ( Paragraph 36 ).

Woher ich das weiß:Recherche

cco0late 
Beitragsersteller
 22.02.2024, 19:49

Danke :)

Wer gegen eines der genannten Rechte verstößt, um damit der Demokratie zu schaden, dem stehen diese Rechte selbst dann nicht mehr zu, wenn es das Bundesverfassungsgericht so entscheidet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du gegen die genannten Rechte verstößt um gegen die Demokratie anzukämpfen, dann gelten diese Rechte nicht mehr für dich. (Also wenn das Bundesverfassungsgericht das entscheidet)

Die einzelnen Rechte sind nachzulesen wo die querverweise dich hinführen.