ARGE hat Antrag auf erstausstattung seit Juni nicht bearbeitet

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Da bleibt euch ja nicht mehr viel übrig - sie stehen in der Leistungspflicht, den Bedarf zeitnah zu decken, und der (hoffentlich nachweislich ?) gestellte Antrag muss beschieden werden, egal ob bewilligend oder ablehnend. Eine "reguläre" Untätigkeitsklage hättet Ihr schon nach 3 Monaten Nichtbearbeitung einreichen können; einen Antrag auf einstweilige Anordnung ggf. sogar schon früher.

Mit weiteren Mahnungen und Fristsetzung würde ich persönlich mich da gar nicht mehr aufhalten, sondern direkt das Sozialgericht einschalten. Falls Ihr es aber doch noch erstmal anders versuchen wollt: Ihnen nachweislich schriftlich eine Frist von ein paar Tagen setzen (genaues Datum angeben), den Antrag bis dahin zu bescheiden und die Zahlung zu bewilligen und anzuweisen. Parallel nachweislich schriftliche Beschwerde an den ARGE -Leiter und an das Kundenreaktionsmanagement der BA einreichen (siehe Google) - das könnte sie ja evtl. noch ohne Gericht in die Gänge kiegen.

Wenn sie bis zum Fristdatum nicht bescheiden bzw. zahlen, oder wenn Ihr den Schritt gleich überspringen wollt: Mit Anwalt (über Beratungshilfeschein vom Amtsgericht) oder selber, ohne Anwalt, beim zuständigen Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen bzw. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Muster gibt es z.B. hier: http://hartz.info/index.php?board=12.0

Wenn Ihr für eine Erstausstattung von anderen Stellen/ Organisationen Sachwerte oder Gelder bekommt, mindern diese Euren Erstausstattungs-Bedarf bei der ARGE entsprechend und werden auf die Leistungen nach § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II angerechnet bzw. berücksichtigt. (Weil es sich um zweckgebundene Leistungen Dritter handelt, stellen sie aber rechnerisch kein Einkommen dar.)

Nur nebenbei: Kommt das Amt trotz Antrag/ Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, könnte auch Strafanzeige wegen § 263 StGB Betrug (rechtswidrige Verweigerung zustehender Leistungen) und gegen den zuständigen Sachbearbeiter eine Strafanzeige wegen § 339 StGB (Rechtsbeugung im Amt) in Betracht kommen.

Es sind schon öfter Fragen bezüglich einer Untätigkeitsklage hier gestellt worden. Daher die folgenden Informationen als Tip für alle.

Muster für eine Untätigkeitsklage

Sozialgericht, Ort

Datum

B I T T E S O F O R T V O R L E G E N

Untätigkeitsklage gem. § 88 SGG

Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Kläger/in./.ARGE/Jobcenter etc. Geschäftsführung, Straße, PLZ, OrtGeschäftszeichen: Beklagte/r

Beantragt der/die Klägerin:

Die/den Beklagte/n zu verurteilen, über den Widerspruch der/des Klägers/In vom ……gegen den Bescheid der Beklagten vom ………….. zum Aktenzeichen ……….. zu entscheiden.

Die Beklagte ist trotz Erinnerung vom ……….. und einer Fristsetzung bis zum …….. bis heute nicht tätig geworden.

Der/die Kläger/In benötigt nunmehr eine Entscheidung, da die Beklagte nach Auffassung des Klägers Leistungen für den Zeitraum vom ………. bis ………. (bzw. andere Gründe) rechtswidrig vorenthalten hat und über den Widerspruch bisher nicht entschieden hat.

Unterschrift

Anlagen.

Hier noch einige ergänzende Infos von mir:

Die Klage ist nach § 75 VwGO keine eigene Klageart. Sie bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert. In der Regel ist dafür gemäß § 75 S. 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten notwendig.

Gemäß § 75 S. 1 VwGO ist die Klage bei Verstreichen dieser Frist im Widerspruchsverfahren ohne Durchführung eines Vorverfahrens zulässig. Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw. zu verzögern. Daneben kann als Rechtsmittel gegen Untätigkeit auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen, der Rechtsweg ist hierbei jedoch beschränkt.Soweit § 42 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eingreift, also die Genehmigung bei Untätigkeit der Behörde fingiert wird, hat § 75 VwGO keine Bedeutung.

am besten du machst einen termin beim anwalt. man kann eventuell schon eine untätigkeitsklage gegen die arge einreichen

Geh nochmal hin und rede mit denen! Mach ihnen ordentlich Dampf, so kann das wohl nicht sein!