Hilfe bei Antrag auf Arbeitskleidung?
Kann mir jmd einen gutbegründeten und formlosen Antrag auf Arbeitskleidung für Arg schreiben? Ich mache eine ausbildung sag schon mal Dankeschön! :)
4 Antworten
Es gibt keine spezifische Bekleidung für Anwaltsgehilfinnen & Co. Ergo wirst Du Deine Bekleidung aus Deinem Ausbildungseinkommen finanzieren müssen.
Ansonsten - soweit Du und Dein Kind ergänzende Leistungen bekommt kannst Du um ein kleines Darlehen bitten.
Nur mache ich Dir eine recht einfache Rechnung auf ( ich vermute einmal, dass Du alleinerziehende Mutter eines Kindes unter 6 Jahren bist )
Gemäß der Bedarfsberechnung .....Du hast (rechnerisch) ab Januar einen erhöhten Regelsatz - sprich 14 Euro mehr - zur Verfügung, Deine Mehrbedarf erhöht sich somit auch geringfügig um 4 Euro - der Regelsatz für Dein Kind hat sich sogar um 33 Euro erhöht.
Zusätzlich steht der Freibetrag aus Deinem Auszubildendenentgelt im Raum.
All das sollte bei entsprechender Einteilung für die Beschaffung von einfacher Bürobekleidung ausreichen.
( Übrigens .... bei Ebay und Co kannst Du u.A. z.B. aus den Fehlkäufen manch anderer neuwertige Kleidungsstücke ersteigern )
Dass Dir also ein Darlehen bezüglich Bürobekleidung bewilligt werden kann / wird, wage ich stark zu bezweifeln :
Wenn der Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten keine einheitliche Kleidung konkret vorschreibt oder ggf. zur Ausübung der Tätigkeit keine besondere Arbeitsschutzkleidung nötig ist , dann kannst und solltest Du höchstens im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Vorgesetzten mal anfragen , ob Dir Dein Arbeitgeber da freiwillig etwas "Starthilfe" gewährt .
Anzüge usw. gehen meist nirgendwo als Arbeitskleidung durch. Da die auch privat getragen werden kann im Gegensatz zum Kittel z.b.
Oder ist da was mit Firmenlogo? Dann sollte der AG das eh stellen.
ICh würde höflich schreiben das der AG X. Ausführungen einer arbeitskleidung stellt bei denen ein eigananteil von X Prozent, hier Y € zu leisten ist.
Diesen kannst du nicht aus deinen Leistungen erbringen und die Kleidung ist zwingend erforderlich für die ausbildung.
Die zahlung ist erforderlich bis zum x.x.xxxx sonst ist die Ausbildung gefährdet.
Du stehst für rückfragen gerne zur verfügung usw.
Wenn du nen wisch vom AG hast wo das drinn stehst kannst du den in Kopie (nicht im orginal) beilegen.
ich denke, dass da keine spezielle Arbeitsbekleidung vorgeschrieben ist
Die wird vom AG gestellt, muss aber einen Teil selber bezahlen. Deswegen würde ich gerne den Antrag schreiben. Brauch aber Hilfe bei der Formulierung. Fällt dir vllt was ein?