Arbeitszimmer bei Hybrid-HomeOffice absetzen?
Ich mache meine 1. Steuererklärung bei Elster und arbeite Hybrid (ca. 160 Tage HO im Jahr).
Ich habe ein Arbeitszimmer, was die recht strengen Anforderungen aus meiner Sicht erfüllt. Das Zimmer macht 14,94% der gesamten Wohnungsfläche aus.
Kaltmiete & Energiekosten sind anteilig 1500€ aufs Jahr, die ich anrechnen könnte. Allerdings arbeite ich ja "nur" 160 Tage aus dem HomeOffice und müsste das doch jetzt sicherlich nochmal mindern. In Elster finde ich nur folgenden Hinweis:
Sie können hier die tatsächlich auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen oder die Jahrespauschale von 1.260 € eintragen. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht vorliegen, mindern Sie bitte die Jahrespauschale um jeweils ein Zwölftel. Machen Sie die tatsächlichen Aufwendungen geltend und bildet Ihr häusliches Arbeitszimmer nicht das ganze Jahr den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, dürfen Sie diese Aufwendungen hier nur zeitanteilig eintragen.
Heißt das nun, dass ich prozentual berechne, wie viel HomeOffice ich von allen Arbeitstagen gemacht habe (sagen wir vereinfacht mal 50%), dass ich dann 1500*0,5=750€ absetzen kann?
Zweite Frage: Kann ich dann überhaupt noch die HomeOffice-Pauschale anrechnen, oder nutze ich dann den HomeOffice-Vorteil doppelt?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Ich habe ein Arbeitszimmer, was die recht strengen Anforderungen aus meiner Sicht erfüllt. Das Zimmer macht 14,94% der gesamten Wohnungsfläche aus.
Okay.
Allerdings arbeite ich ja "nur" 160 Tage aus dem HomeOffice
Hier bin ich etwas am zweifeln, ob die Anforderungen für ein Arbeitszimmer überhaupt erfüllt sind.
§ 4 (5) Nr. 6b EStG (ab 2023) verlangt, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bilden muss. Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein, weshalb die Kosten fürs Arbeitszimmer nicht abzugsfähig sind.
Also bleibt dir dann die Home-Office Pauschale über, die 6€ pro Tag (max. 1.260€ im Jahr) beträgt, welche du geltend machen kannst (§ 4 (5) Nr. 6c EStG). Mit dieser sind sämtliche Kosten, wie die Energiekosten bspw. , abgegolten.
PS (Unabhängig davon): Du kannst nur entweder "Arbeitszimmer" oder "Homeoffice-Pauschale" haben (beides geht nicht).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die kurze Antwort: Wenn es so ist, wie ich Deine Frage verstehe, dann kannst Du nur die Homeoffice-Pauschale für Deine 160 HO Tage ansetzen. Sonst nichts.
Die längere Antwort: Du hast da ein grundsätzliches Verständnisproblem mit dem Arbeitszimmer. Ein solches kannst Du nur absetzen, wenn Du überhaupt keinen anderen Arbeitsplatz hast. Nicht, wenn Du Dich einfach nur entschlossen hast, einen Teil Deiner Arbeit von zuhause aus zu machen. Die Bestimmung mit dem "zeitanteiligen" Ansetzen greift nur dann, wenn Du zum Beispiel 3 Monate lang gar keinen Arbeitsplatz im Firmengebäude Deines Arbeitgebers hattest, in den übrigen 9 Monaten gab es ein Büro für Dich (egal, ob Du das dann genutzt hast oder nicht).