Arbeitszimmer bei Hybrid-HomeOffice absetzen?

2 Antworten

Ich habe ein Arbeitszimmer, was die recht strengen Anforderungen aus meiner Sicht erfüllt. Das Zimmer macht 14,94% der gesamten Wohnungsfläche aus.

Okay.

Allerdings arbeite ich ja "nur" 160 Tage aus dem HomeOffice

Hier bin ich etwas am zweifeln, ob die Anforderungen für ein Arbeitszimmer überhaupt erfüllt sind.

§ 4 (5) Nr. 6b EStG (ab 2023) verlangt, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bilden muss. Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein, weshalb die Kosten fürs Arbeitszimmer nicht abzugsfähig sind.

Also bleibt dir dann die Home-Office Pauschale über, die 6€ pro Tag (max. 1.260€ im Jahr) beträgt, welche du geltend machen kannst (§ 4 (5) Nr. 6c EStG). Mit dieser sind sämtliche Kosten, wie die Energiekosten bspw. , abgegolten.

PS (Unabhängig davon): Du kannst nur entweder "Arbeitszimmer" oder "Homeoffice-Pauschale" haben (beides geht nicht).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Die kurze Antwort: Wenn es so ist, wie ich Deine Frage verstehe, dann kannst Du nur die Homeoffice-Pauschale für Deine 160 HO Tage ansetzen. Sonst nichts.

Die längere Antwort: Du hast da ein grundsätzliches Verständnisproblem mit dem Arbeitszimmer. Ein solches kannst Du nur absetzen, wenn Du überhaupt keinen anderen Arbeitsplatz hast. Nicht, wenn Du Dich einfach nur entschlossen hast, einen Teil Deiner Arbeit von zuhause aus zu machen. Die Bestimmung mit dem "zeitanteiligen" Ansetzen greift nur dann, wenn Du zum Beispiel 3 Monate lang gar keinen Arbeitsplatz im Firmengebäude Deines Arbeitgebers hattest, in den übrigen 9 Monaten gab es ein Büro für Dich (egal, ob Du das dann genutzt hast oder nicht).