Arbeitszeiterfassung unfair?

Agape8  20.03.2025, 08:52

Wenn du um 17:01 ausstempelst, wird dann genau abgerechnet oder bis 17:15?

Petz1409 
Beitragsersteller
 21.03.2025, 08:57

wenn ich um 17:01 Uhr ausstempel wird mir 17:00 Uhr angerechnet...

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Laut dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere § 4 ArbZG, ist vorgeschrieben, dass Pausen klar definiert und eingehalten werden. Für Arbeitnehmer:innen gilt beispielsweise:

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gemacht werden.

Diese Pausenzeit muss ohne Verkürzung oder Verschiebung dokumentiert werden.

Ein System, das Zeiten nur in 15-Minuten-Schritten erfasst und dadurch die tatsächliche Arbeitszeit ungenau abbildet, könnte zu Problemen führen, wenn dadurch die Einhaltung der vorgeschriebenen Pausenzeit nicht korrekt erfasst wird.

Wenn zum Beispiel die Rundung bei Arbeitsbeginn oder -ende dazu führt, dass Pausenzeiten nicht korrekt ausgewiesen werden, könnte dies einen Verstoß gegen § 4 ArbZG darstellen.

Tipp: Stemple um 6:59 Uhr ein oder warte draußen, bis es 7:14 Uhr ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich
Warum ist die 15-Minuten-Taktung nicht mehr erlaubt? Die 15-Minuten-Taktung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen an eine präzise Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber müssen Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeiten exakt dokumentieren, um die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen.

Dann rede mal mit Deinem Unternehmen. Da muss sich schleunigst etwas tun.

Ansonsten kannst Du ja, wenn Du um 7:01 einstempelst, auch noch bis Viertel nach chillen.

Das ist rechtlich nicht mehr zulässig.

Das kann sogar zu einem Verstoss gem. §4 Arbeitszeitgesetz führen.

Wenn ich z.b. nach 6h und 10min ohne Pause ausstemple, das System aber dann nur 6h zählt, hab ich die gesetzliche Pausenzeit nicht eingehalten ohne dass das auffallen würde.

Und selbst wenn man das so handhaben würde, wäre das nur zulässig, wenn es zugunsten des Arbeitnehmers gerundet würde.

https://www.justanswer.de/arbeitsrecht/jwwpd-abeitszeiterfassung-ist-eine-abrechnung-15min-takt.html

 Ihr Arbeitgeber muss die Arbeitszeit so erfassen, wie sie von Ihnen tatsächlich geleistet wurde, und zwar minutengenau..
Eine 15-Minuten-Taktung ist nicht zulässig. Eine Rundung darf es nur zu Ihren Gunsten, aber nicht zu Ihren Lasten Arbeitnehmer geben.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verschiedene Funktionen im Beruf(Ersthelfen, SiBe)

gibt es schon seit zig jahrzehnten, ohne das man Gute Frage.net hatte.

Wer clever ist, richtet sich danach. Was insbesondere bei Gleitzeitregelung schliesslich möglich ist, vor allem beim Heimgehen dann.


Generator100  20.03.2025, 08:55

Ist rechtlich nicht erlaubt mehr.

1. Arbeitszeiterfassungspflicht:

Laut dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur vollständigen und objektiven Arbeitszeiterfassung bereitzustellen. Dies basiert auf § 3 Abs. 2 des

Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der verlangt, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich Arbeitszeiterfassung so gestaltet sein müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen gewährleistet ist.

Petz1409 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 08:55

klar gibts das schon ewig, aber zielführend ist es nicht wirklich, führt eigentlich nur dazu das etliche mitarbeiter minuten lang vor der stempeluhr stehen und warten bis sie ausstempeln können