Arbeitszeiterfassung unfair?
Es geht um die Arbeitszeiterfassung in meinem Unternehmen.
Speziell darum, dass sie nur alle 15 Minuten Stadtfindet.
Das heißt wenn ich z.B. um 07:01 Uhr einstemple, bin ich offiziell erst um 07:15 Uhr gekommen...
Gleichermaßen ist es beim gehen, ich stemple um 16:59 Uhr aus und bin dadurch offiziel um 16:45 Uhr gegangen...
Einen richtigen Grund dafür gibt es soweit ich weiß nicht.
Was haltet ihr davon, ist das fair?
8 Antworten
Laut dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere § 4 ArbZG, ist vorgeschrieben, dass Pausen klar definiert und eingehalten werden. Für Arbeitnehmer:innen gilt beispielsweise:
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gemacht werden.
Diese Pausenzeit muss ohne Verkürzung oder Verschiebung dokumentiert werden.
Ein System, das Zeiten nur in 15-Minuten-Schritten erfasst und dadurch die tatsächliche Arbeitszeit ungenau abbildet, könnte zu Problemen führen, wenn dadurch die Einhaltung der vorgeschriebenen Pausenzeit nicht korrekt erfasst wird.
Wenn zum Beispiel die Rundung bei Arbeitsbeginn oder -ende dazu führt, dass Pausenzeiten nicht korrekt ausgewiesen werden, könnte dies einen Verstoß gegen § 4 ArbZG darstellen.
Tipp: Stemple um 6:59 Uhr ein oder warte draußen, bis es 7:14 Uhr ist.
Warum ist die 15-Minuten-Taktung nicht mehr erlaubt? Die 15-Minuten-Taktung widerspricht den gesetzlichen Anforderungen an eine präzise Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber müssen Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeiten exakt dokumentieren, um die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen.
Dann rede mal mit Deinem Unternehmen. Da muss sich schleunigst etwas tun.
Ansonsten kannst Du ja, wenn Du um 7:01 einstempelst, auch noch bis Viertel nach chillen.
Das ist rechtlich nicht mehr zulässig.
Das kann sogar zu einem Verstoss gem. §4 Arbeitszeitgesetz führen.
Wenn ich z.b. nach 6h und 10min ohne Pause ausstemple, das System aber dann nur 6h zählt, hab ich die gesetzliche Pausenzeit nicht eingehalten ohne dass das auffallen würde.
Und selbst wenn man das so handhaben würde, wäre das nur zulässig, wenn es zugunsten des Arbeitnehmers gerundet würde.
https://www.justanswer.de/arbeitsrecht/jwwpd-abeitszeiterfassung-ist-eine-abrechnung-15min-takt.html
Ihr Arbeitgeber muss die Arbeitszeit so erfassen, wie sie von Ihnen tatsächlich geleistet wurde, und zwar minutengenau..
Eine 15-Minuten-Taktung ist nicht zulässig. Eine Rundung darf es nur zu Ihren Gunsten, aber nicht zu Ihren Lasten Arbeitnehmer geben.
gibt es schon seit zig jahrzehnten, ohne das man Gute Frage.net hatte.
Wer clever ist, richtet sich danach. Was insbesondere bei Gleitzeitregelung schliesslich möglich ist, vor allem beim Heimgehen dann.
Ist rechtlich nicht erlaubt mehr.
1. Arbeitszeiterfassungspflicht:
Laut dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur vollständigen und objektiven Arbeitszeiterfassung bereitzustellen. Dies basiert auf § 3 Abs. 2 des
Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der verlangt, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich Arbeitszeiterfassung so gestaltet sein müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen gewährleistet ist.
klar gibts das schon ewig, aber zielführend ist es nicht wirklich, führt eigentlich nur dazu das etliche mitarbeiter minuten lang vor der stempeluhr stehen und warten bis sie ausstempeln können