Arbeitsvertrag immer nur befristet?

3 Antworten

Nein. Eine Probezeit im Arbeitsvertrag kann man immer vereinbaren; übrigens auch länger als 6 Monate. Der Witz dabei ist, dass die 6 Monate sich mit dem KSchG (Kündigungsschutzgesetz) korrespondieren. Das Gesetz ist nämlich erst ab einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von mehr als 6 Monate (ohne Unterbrechung) anwendbar (§ 1 Abs. 1 KSchG).

Etwas anderes sind die Befristungen. Eine Befristung bedarf eines sachlichen Grundes. Dieser kann auch die Erprobung sein (§ 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG). Eine sachgrundlose Befristung wird in deinem Fall nicht mehr möglich sein, da du ja bereits zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt warst (somit kein Fall des § 14 Abs. 2 TzBfG möglich). Jedoch gibt es auch andere Befristungsmöglichkeiten. Der Arbeitgeber muss dies auch nicht im Arbeitsvertrag angeben. Je nach Einzelfall kann dies durchaus zulässig sein; die sog. Befristungsampel sollte man aber im Blick behalten.

Eine Befristung hat nichts mit einer Probezeit zu tun.

In deinem Fall waere eine Befristung nur zulaessig, wenn es dafuer einen Sachgrund gibt. Eine rein kalendermaessige Befristung ohne Vorliegen eines Sachgrundes waere unwirksam, weil du vorher schon einmal dort beschaeftigt warst.

Eine Befristung ohne sachlichen Grund (z. B. Elternzeitvertretung) ist nur insgesamt zweimal möglich. Danach bekommst Du entweder einen unbefristeten Vertrag oder Du gehst.

Probezeit ist immer Vereinbarungssache.

Ich würde mir an Deiner Stelle jetzt schon mal einen neuen Job suchen. Leute wie Du sind begehrt, da findet sich sicher etwas Besseres mit Sicherheiten und mehr Geld.

Und denke bitte daran, dass Du Dich spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung arbeitsuchend melden musst.