Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen?
Ich hatte einen Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen, die ich beim Arbeitgeber angestellt bin.
Ich frage mich jetzt wer zahlt das ganze, bin immer noch krankgeschrieben und das seit letzter Woche Dienstag.
9 Antworten
Hallo,
der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt erst nach 4 Wochen Beschäftigungsdauer.
Wenn du zuvor erkrankst oder einen Unfall hast, melde dich sofort bei deiner Krankenkasse. Die Krankenkasse berechnet und zahlt auch das Verletztengeld der BG in den meisten Fällen (sozialvers.pflichtiges Beschäftigungsverhältnis) aus.
Solltest du geringfügig beschäftigt oder privatversichert sein, melde dich sofort bei deiner BG.
Sofern du nicht gekündigt wirst, beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den 4 Wochen. Die Krankenkasse zahlt dann für die BG bis zum Ablauf der 4 Wochen Verletztengeld, danach zahlt dein Arbeitgeber 6 Wochen Entgeltfortzahlung und danach erhältst du wieder Verletztengeld. Sollte dein Arbeitgeber dich in der Probezeit kündigen, bekommst du keine Entgeltfortzahlung.
Wenn Du in den ersten Wochen noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, dann bekommst Du ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld von der zuständigen Berufsgenossenschaft. Dies wird über die Krankenkasse ausgezahlt.
Du solltest Dich ggf. bei der BG melden und denen mitteilen, dass Du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast und daher schon Verletztengeldanspruch hast.
Ist der Berufsgenossenschaft bekannt, dass der Unfall in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung passiert ist? Wenn nicht, kläre das bitte. Dann müssen die nämlich deine Krankenkasse auffordern, dir Verletztengeld zu zahlen, wenn du krankgeschrieben bist.
Oder meinst du, wer die Arztkosten zahlt? Die Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft.
Wenn es tatsächlich ein Unfall an der Arbeitsstätte ist, wird die Berufsgenossenschaft für die Lohnfortzahlung aufkommen.
Sorry, aber Du schreibst völligen Blödsinn und solltest Dich vielleicht mal mit den entsprechenden Rechtsgrundlage vertraut machen.
Wie ich schon schrieb, besteht in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Im Entgeldfortzahlungsgesetz gibt es keine Ausnahmen für Arbeitsunfälle.
Wenn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, springt die BG mit dem Verletztengeld ein.
So ist es nun einmal geregelt.
Das muss glaube ich erst von einem speziellen Art der BG abgenommen werden, damit sie Ihren Lohn zahlen wird. Der Arzt muss einen Arbeitsunfall feststellen
Nein, die ersten 6 Wochen bezahlt der Arbeitgeber. Danach springt dann die Berufsgenossenschaft ein.