Welche Leistungen zahlt die Berufsgenossenschafft?
Guten Tag,
Nach einem Arbeitsunfall hat sich ein BG Berater bei mir vorgestellt und mir einige Informationen erteilt Zb dass Medikamente, Fahrtkosten und Haushaltshilfe erstattet werden. Nun habe ich jemanden kennengelernt der auch einen Arbeitsunfall hatte, er hat zu mir gesagt, dass sie viel mehr bezahlen zb Bekleidungsgeld. Wie kann ich das beantragen und was zahlt die BG noch ?
Danke im voraus
5 Antworten
Hoi.
Hier eine Liste der Leistungen durch die BG bei einem Unfall:
§ 27 Umfang der Heilbehandlung § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung § 29 Arznei- und Verbandmittel § 30 Heilmittel § 31 Hilfsmittel § 32 Häusliche Krankenpflege § 33 Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen § 34 Durchführung der HeilbehandlungDritter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben § 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben §§ 36 bis 38 (weggefallen)Vierter Unterabschnitt Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen § 39 Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen § 40 Kraftfahrzeughilfe § 41 Wohnungshilfe § 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten § 43 ReisekostenFünfter Unterabschnitt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit § 44 PflegeSechster Unterabschnitt Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben § 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld § 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes § 47 Höhe des Verletztengeldes § 47a Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen § 48 Verletztengeld bei Wiedererkrankung § 49 Übergangsgeld § 50 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes § 51 § 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld
§ 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
Welche Leistungen dir im Einzelfall zustehen, kläre bitte mit dem BG Berater. Weitere Info mit Erklärungen findest du hier: https://www.dguv.de/de/reha_leistung/index.jsp
Bekleidungsgeld ist mir neu, den Rest den du aufgezählt hast, ist mir bekannt
Das hängt davon ab, was unfall-/verletzungsbedingt notwendig ist.
Der zuständige Sachbearbeiter ist hier der richtige Ansprechpartner.
Anträge brauchst du in der Regel nicht stellen, die Berufsgenossenschaft stellt Leistungen von Amts wegen (= ohne Antrag) fest.
Mit dem „Bekleidungsgeld“ meint dein Bekannter wohl die Entschädigung für Kleider- und Wäschemehrverschleiß. Diese wird gezahlt, wenn du zum Beispiel ein Hilfsmittel nutzt, das zu einem erhöhten Kleiderverschleiß führt oder du z.B. eine stark nässende Wunde hast, die zu einem erhöhten Verschleiß deiner Kleidung/Wäsche führt.
Generell bekommst du das, worauf du Anspruch hast, weil objektiv gesehen auch ein Bedarf da ist. Es gibt im Grunde keine geheimen Leistungen, die dir zustehen, nur weil du einen Antrag stellst. So funktioniert die Berufsgenossenschaft bzw. die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Du hast bestimmt die Tel. Nr. oder E-Mail von dem BG Berater
must ihn fragen das ist so komplex kommt auf dein Unfall an
hier kann man nur raten