Arbeitsunfähigsbescheinigung trotzdem arbeiten gehen?

3 Antworten

Zunächst einmal steht auf der AU-Bescheinigung ja nur "arbeitsunfähig bis voraussichtlich". Wenn Du also vollständig wieder hergestellt bist, kannst Du auch vorher wieder zur Arbeit gehen, denke aber daran, dass es keine Teilkrankheit gibt, also entweder ganz oder gar nicht; im Zweifel lieber besser zu Hause bleiben.

Ach ja: Das Erfordernis einer Gesundschreibung gibt es nicht.

Aus Sicherheitsgründen (bei einem Wegeunfall auf dem Arbeitsweg) solltest Du dem AG mitteilen, dass/wann Du wieder kommst, soweit das noch während der Frist der AU-bescheinigung ist.

Grundsätzlich ist das kein Problem. Du solltest das nur mit dem Arbeitgeber absprechen.

Da mußt du zum Arzt gehen und dich gesund schreiben lassen. Dann den AG benachrichtigen und dann kannst du wieder arbeiten gehen.


emib5  25.04.2022, 19:15

Zumindest für Deutschland völliger Blödsinn. Eine „Gesundschreibung“ gibt es hier nicht und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot.

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Sandra2022721  25.04.2022, 19:20
@emib5

Was passiert wenn während seine Arbeit ein Unfall passiert? Er hätte nicht arbeiten dürfen weil er krank geschrieben war. Wer zahlt? Niemand! Was aber sehr teuer werden kann.

Eine Gesundschreibung gibt es hier, nur macht das keiner.

Du solltest dich genauer informieren, bevor du meckerst.

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emib5  25.04.2022, 19:29
@Sandra2022721

Wer sich genauer informieren sollte, dass bist Du.

Nich einmal: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Tätigkeitsverbot, Das gibt es unabhängig davon.

Und selbst wenn Du mit Deiner (falschen) Behauptung recht hättest, dass man mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht arbeiten dürfte ist Deine Behauptung, dass dann bei einem Arbeitsunfall nicht gezahlt wird, auch völliger Blödsinn.

Denn wie steht es so schön im §7 Abs. 2 SGB Vll?

(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

Eine Leistungsverweigerung mit der Begründung „man hätte nicht arbeiten dürfen“ ist also vom Gesetz her ausgeschlossen.

Wer sich mal besser informieren sollte bist Du.

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Sandra2022721  25.04.2022, 19:40
@emib5

Ich habe nicht geschrieben, das er nicht arbeiten darf. Diese Unterstellung machst nur DU. Fernerist ess nicht verkehrt sich abzusichern. Ja, es wird gezahlt, aberc anschließend erfolgt eine Rückforderung vom Geschädigten, weil er mutwillig das in Kauf genommen hat. Das steht nicht in deinen Paragrafen.

Ich kenne da zwei Heinis, einer davon sitzt seit dem im Rollstuhl wegen so einerr Kleinigkeit.Bekommt Rente und kann gerade so überleben, weil da noch Forderungen von der Versicherung sind. die bei einer Gesundschreibung nicht erforderlich wären.

Aber DU wweißt ja alles besser, bis es dich selbst irgendwann betrifft, aber dann ist es zu spät für eine einsicht.

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emib5  25.04.2022, 19:59
@Sandra2022721
Ich habe nicht geschrieben, das er nicht arbeiten darf.

Doch, hast Du. Weist Du selber nicht mehr, was Du schreibst? Warte, ich helfe Dir:

Er hätte nicht arbeiten dürfen weil er krank geschrieben war. 

Deine Worte.

Und eine Rückforderung vom Geschädigten (Man spricht im Rechtsdeutsch dabei von einem Regress) ist im SGB Vll auch ausgeschlossen. Das kennt Regess nämlich nur gegen Unfallverursacher (die nicht der Verunfallte sind). Ein Regress gegen den Verunfallten würde im übrigen auch dem oben zitierten §7 Abs. 2 SGB Vll widersprechen.

Sorry, Du hast keine Ahnung von den relevanten Regelungen im deutschen Sozialversicherungsrecht.

Gibt doch mal Links zu den Urteilen zu Deinen Beispielen. Denn das ist doch sicherlich vor Gericht gelandet, oder?

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