Arbeitsrecht während der Ausbildung etc.?
Hallo ihr lieben,
ich bin jetzt im zweiten Lehrjahr meiner Ausbildung.
2 Tage die Woche habe ich schule und davon muss ich an einem Tag auch anschließend zur Arbeit fahren.
Montags habe ich ganz normal von 8 bis 14 Uhr Schule und werde dann befreit. Am Dienstag fängt der Unterricht jedoch um 10 Uhr an und Endet um 12:30 Uhr. Ich soll am Dienstag vor Schulbeginn zur Arbeit fahren und auch nach der Schule Arbeiten (Mittwoch-Freitag arbeite ich ganz normal). Darf man das, dass er mich auch vor der Schule so kurz vor der Schule zur Arbeit schickt?
LG
3 Antworten
Am Dienstag fängt der Unterricht jedoch um 10 Uhr an
Gem. JArbSchG §9 Abs. 1 Satz 1 darfst du vom Betrieb aus VOR der Schule nicht beschäftigt werden, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt. Ist hier nicht der Fall, also alles korrekt.
und Endet um 12:30 Uhr
was bedeutet, dass hier gerade mal 2.5 Stunden (bzw. 150 Minuten oder 3 Schulstunden a 45 Minuten plus Pause) erbracht werden und damit auch die Beschäftigung im Unternehmen nach dem Unterricht noch erlaubt ist.
Schade ;-( dennoch vielen Dank für die Aufklärung
Wenn dann die Zeit zwischen Schule und Arbeit auch als Arbeitszeit zählt, geht das tatsächlich. NICHT die Zeit, direkt von zu Hause zur Schule und zurück.
Du musst es so sehen ..was Willste stattdessen von 7-10 Uhr machen ? Ausschlafen?? Merkste was :/ net böse gemeint
8-10 Uhr eigentlich ;-( und davon wären tatsächlich 2 std. länger schlafen bzw. weniger da man die fahrt etc. mitberechnen muss.