Arbeitsrecht verhaltensbedingte Kündigung?
Hallo, ich schreibe derzeit meine Hausarbeit in Arbeitsrecht.
Mein Thema ist die Verhaltensbedingte Kündigung.
gibt es diesbezüglich unterschiede zwischen den Normal beschäftigten in betreiben und den aus dem Öff. Dienst (Beamten)? Denn so eine Unterscheidung habe ich in keinem Lehrbuch bisher gefunden? Hat es was damit zu tun, dass die Beamten auf Lebenszeit gesichert sind, udn deshalb nicht verhaltensbedingt gekündigt werden können?
Danke im Voarus!
1 Antwort
Das Arbeitsrecht und das Beamtenrecht kann man nicht einfach 1 : 1 vergleichen.
Bei Beamten führt auch ein Verhalten, das bei einem Angestellten zur Kündigung führen KANN, noch lange nicht zur Entlassung.
Umgekehrt gibt es aber "Delikte", die eben nur Beamte begehen können. Die lebenslange Alimentationspflicht des Dienstherrn, ist ein starkes Instrument. Daher gibt es ja auch die lange Zeit, die der angehende Beamte "auf Probe" bestehen muss.