Arbeitsmedizinische Erstuntersuchung Pflege?

2 Antworten

Möchtest du diese Schwangerschaft gerne austragen und ein gesundes Kind bekommen? Dann solltest du umgehend deinen Ausbildungsbetrieb über die Schwangerschaft informieren!

Kündigen können sie dich nicht, da greifen bereits jetzt schon die besonderen Rechte von Schwangeren.

Was sie aber können und müssen, ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei wird geschaut, welche konkreten Gefahren für die Schwangere, die Schwangerschaft und das ungeborene Kind bei welchen Tätigkeiten der Schwangeren drohen können - zum Beispiel eine erhöhte Infektionsgefahr oder Gefahren durch das Heben und Bewegen größerer Lasten. Alles Punkte, die halt wirklich gefährlich für dich und das Kind und den Fortbestand der Schwangerschaft werden können!

Diese Gefahren muss der Arbeitgeber dann ausräumen. Entweder, indem du nur noch Aufgaben machen musst, die ohne diese erhöhte Gefahr sind, oder, wenn das nicht geht, durch ein Beschäftigungsverbot.

Ja, das kann bedeuten, dass du deine Ausbildung nicht jetzt, sondern erst nach dem Mutterschutz bzw. nach der Elternzeit antreten kannst. Aber wie gesagt - wenn du gerne ein gesundes Kind bekommen möchtest, ist es gerade in diesem Bereich absolut wichtig, dort schnell deinen Arbeitgeber zu informieren!

Was wird bei der arbeitsmedizinischen Erstuntersuchung [...] alles kontrolliert.

Welcher Beruf ist irrelevant. Es wird geschaut, ob du körperlich für die Ausbildung geeignet bist.

Ich bin frisch schwanger geworden

Und das ist bereits von deinem Arzt bestätigt? Dann wirst du dem Ausbildungsbetrieb davon mitteilen müssen. Dazu bist du nach §15 MuSchG verpflichtet.