Arbeitslosengeld bei Freistellung?
Hallo,
Ich habe nochmal eine Frage zum Arbeitslosengeld bei einer Freistellung. Ein paar Infos vorab: Mein Arbeitgeber ist in der vorläufigen Insolvenz und zum 01.08. ist der Insolvenzantrag bewilligt worden. Wir Arbeitnehmer sollen zum 01.08. nun eine Kündigung sowie eine Freistellung erhalten.
Nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit, erhalten wir Arbeitnehmer ab dem 01.08. dann Arbeitslosengeld, jedoch erscheint mir das alles ziemlich ernüchternd. Insolvenzgeld steht uns nicht zu, da das Gehalt bis zum 31.07. durch eine Vorfinanzierung gesichert wurde und generell wohl nur rückwirkend gilt.
Bin ich jetzt wirklich als treuer Arbeitnehmer der Dumme und muss mit dem ALG1 zurecht kommen? Ich mein 67% ist halt ein Witz zu dem, was ich eigentlich verdienen würde und das ganze ist alles so kurzfristig, dass man gar nicht mehr reagieren kann.
Die Freistellung läuft halt je nach Kündigungsfrist 3-6 Monate.
Vielen Dank vorab!
2 Antworten
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Es klingt danach, als würde eine Transfergesellschaft gegründet.
Gehalt und Arbeitslosengeld in einer TransfergesellschaftArbeitnehmer, die von einer Transfergesellschaft übernommen werden, erhalten ein sogenanntes Transferkurzarbeitergeld. Dieses beträgt in der Regel 60 Prozent des vorherigen Nettolohns. Einige Arbeitgeber stocken diesen Betrag noch einmal auf. Das Transferkurzarbeitergeld wird für maximal 12 Monate von der Agentur für Arbeit gezahlt.
Findet ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus der TG keinen neuen Job, erhält er das Arbeitslosengeld I (ALG I). Eine Sperrzeit existiert – anders als bei Aufhebungsverträgen ohne TG – nicht. Eine etwaige Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wichtig: Die Höhe des ALG I richtet sich grundsätzlich nach den letzten Verdiensten. Da das Gehalt in der Transfergesellschaft unter dem Verdienst am ursprünglichen Arbeitsplatz liegt, fällt das ALG üblicherweise geringer aus.
Transfergesellschaft: Das müssen Arbeitnehmer wissen! (deurag.de)
Es ist eine Möglichkeit eine sofortiges ALG 1 zu verhindern.
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Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, die sich auf 60 - 67% des durchschnittlichen vorherigen Nettoeinkommens beläuft.
Egal, wie "treu" man zum Arbeitgeber stand.