Arbeitslosengeld bei Freistellung?

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Es klingt danach, als würde eine Transfergesellschaft gegründet.

Gehalt und Arbeitslosengeld in einer Transfergesellschaft

Arbeitnehmer, die von einer Transfergesellschaft übernommen werden, erhalten ein sogenanntes Transferkurzarbeitergeld. Dieses beträgt in der Regel 60 Prozent des vorherigen Nettolohns. Einige Arbeitgeber stocken diesen Betrag noch einmal auf. Das Transferkurzarbeitergeld wird für maximal 12 Monate von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Findet ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus der TG keinen neuen Job, erhält er das Arbeitslosengeld I (ALG I). Eine Sperrzeit existiert – anders als bei Aufhebungsverträgen ohne TG – nicht. Eine etwaige Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wichtig: Die Höhe des ALG I richtet sich grundsätzlich nach den letzten Verdiensten. Da das Gehalt in der Transfergesellschaft unter dem Verdienst am ursprünglichen Arbeitsplatz liegt, fällt das ALG üblicherweise geringer aus.

Transfergesellschaft: Das müssen Arbeitnehmer wissen! (deurag.de)

Es ist eine Möglichkeit eine sofortiges ALG 1 zu verhindern.

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, die sich auf 60 - 67% des durchschnittlichen vorherigen Nettoeinkommens beläuft.

Egal, wie "treu" man zum Arbeitgeber stand.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.