Arbeitslosengeld?

5 Antworten

meine Schuldirektorin kann mir allerdings die Arbeitsbescheinigung, die benötigt wird erst in 1 Woche geben, da sie nicht da ist. Ist das schlimm wenn man 1 Woche damit wartet bzw. hat das irgendeine Auswirkung? 

Stelle diese Frage doch bitte dem Amt.

Die können Dir das genau sagen, wissen ggf. wie Du dann weiter vorgehen solltest und die können das auch direkt in Deiner Akte vermerken, damit Du eben keine Probleme bekommst wenn Du die Bescheinigung (unverschuldet) erst später einreichst.

Das erste Problem wird sein, du bekommst eine Sperrfrist da du selbst gekündigt hast. Das nächste Problem, dein ex.Arbeitgeber zahlt dir diesen Monat nur bis zum gestrigen Tag den Lohn.

Also, solltest du einen Schnellschuss hingelegt und du eine eigene Wohnung haben, dann wird es jetzt ein wenig knapp für deine laufenden Kosten. Die Sperrzeit liegt im Regelfall bei 12 Wochen, dann gibt es erst Geld.

Ich habe im letzten Beitrag gelesen, du hast wegen Mobbing gekündigt. Das solltest du aber wirklich genau belegen können und es sollte nicht auf "Man sagte mir was ich machen soll, das will ich nicht und deswegen mobben die mich." hinauslaufen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht grundsätzlich nur, wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung bezogst.

Eine Woche Verzögerung ist durchaus noch schnell. Da gibt es ganz andere Verzögerungen :)

Durch die Eigenkündigung droht Dir ggf. die Verhängung einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.

Es sei denn, Du kündigtest nachweislich aus sog. wichtigem Grund fristlos.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn du fristlos gekündigt hast, dann hast du kein Anspruch auf ALG 1.

Im übrigen wären das auch nur 60% des letzten Nettogehalts, was bei einer Ausbildungsvergütung nicht besonders viel ist.

Es kann sogar passieren das du erst einmal kein Arbeitslosengeld bekommst. Also gesperrt wirst.

Weil du selber gekündigt hast.