Arbeitsgerät Kaputt gemacht was nun?

6 Antworten

So lange Du nichts mutwillig zerstört hast, hast Du nichts zu befürchten... Schon gar nicht als Azubi. Allenfalls der jenige, der dich an der Maschine eingearbeitet hat könnte einen Rüffel bekommen weil er vielleicht was falsch erklärt hat.

Solche Dinge sind unternehmerisches Risiko. Der Arbeitgeber kann dich in Zukunft von der Maschine abziehen, mehr nicht.

Gleiches gilt, wenn Du selbst Aufträge erteilst. "Fahre mal eben mit meinem Auto zur Apotheke und besorg mir dieses oder jenes Medikament" fährt der Beauftragte dabei dein Auto versehentlich zu klump, kannst Du als Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche gegen die Person stellen. Es bleibt dein Schaden. Du kannst nur beim nächsten mal jemand anderen schicken.

Sowas ist natürlich sehr unangenehm, aber mach dir keinen Kopf! Sag dem Chef einfach die Wahrheit und entschuldige dich dafür, wenn du das jetzt verschweigen würdest gebe es nur Ärger am Ende, außerdem müssen Schäden jeglicher Art unverzüglich gemeldet werden! Zudem sind Firmen für solche Fälle versichert, solange du es nicht mutwillig beschädigt hast, brauchst du dir keine Sorgen machen! Sowas kann jedem mal passieren! Ich habe damals in meiner Lehre mal eine Fräsmaschine für fast 4000€ beschädigt weil ich einen Fehler in der Bedienung gemacht habe! Ich bin unverzüglich zu unserem Werkstattmeister gegangen und habe ihn diesen Schaden gemeldet, klar war er nicht begeistert davon aber er hat mich nicht angebrüllt oder zur Sau gemacht, er fand es gut das ich ehrlich gewesen bin und den Mut dazu hatte das zu sagen. Am Ende war der Schaden noch zu reparieren und die Versicherung hat den Schaden bezahlt, da dieser Schaden nicht mutwillig entstanden ist! Ehrlichkeit ist das A und O!

Zunächst mal: dies gilt als Eigenschaden, dagegen ist keine Firma versichert.

Aber du bist in der Ausbildung und es war keine Absicht, also kein Vorsatz. Du haftest da nicht dafür. Wichtig ist allerdings, den Schaden zu melden und nicht irgendwas zu vertuschen.


verreisterNutzer  07.10.2021, 19:43

Oh, dann sag Ich meinen Kunden demnächst "die Maschinen- Kaskoversicherung kassiert nur, Versicherungsfälle sind jedoch ausgeschlossen".

Fakt ist, wir wissen weder was kaputt ist noch wie es passiert ist und schon gar nicht, ob und welcher Versicherungsschutz besteht.

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TorDerSchatten  07.10.2021, 20:51
@verreisterNutzer

ich kann es nur aus eigener Erfahrung in dem Betrieb sagen wo ich gearbeitet habe, dass Fremdschäden versichert sind, aber nicht der Schaden an den eigenen Maschinen.

Beispiel: eine Maschine wird auftragsgemäß zum Kunden geliefert und soll aufgestellt werden. Dabei wird der Türrahmen beschädigt und die Maschine kippt durch Veranlassung des Montagepersonals (Versehen) um. Der Türrahmen wurde von der Versicherung bezahlt, der Eigenschaden an der umgekippten Maschine nicht.

(eigene Erfahrung, selbst erlebt)

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verreisterNutzer  08.10.2021, 03:16
@TorDerSchatten

Und Ich kann dir sagen, dass das eine ein Haftpflichtschaden (Türrahmen) ist und das andere ein Transporschaden (zu lieferndes Erzeugnis). Beides ist versicherbar.

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Nein Du haftest da nicht, dir ist etwas während der Ausbildungszeit runtergefallen, passiert.

Ruhig bleiben! Da passiert gar nichts wenn dir keine Mutwilligkeit vorgeworfen/nachgewiesen werden kann! Dafür bist du Lehrling!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung