Arbeitsamt?
Hallo habe mal eine Frage, habe eine Wohnung 3 Zimmer Wohnung und das Arbeitsamt zahlt nicht die komplette mitte ich muss noch 80€ selber da zu bezahlen nun ist es so das ich von der Nebenkosten Abrechnung 60€ wieder bekommen habe was das Arbeitsamt mir vom bürgergeld ab ziehen tut aber ich zahle doch selber 80 € da zu. Dürfen sie mir 60€ denn nehmen oder nicht ?
4 Antworten
Wenn dieses BK - Guthaben aus dem Abrechnungszeitraum stammt, für den Du aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber eine Zuzahlung geleistet hast, weil das Jobcenter dich vorher schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert hat, weil deine KDU - Kosten der Unterkunft nicht den Vorgaben der Angemessenheit vom Jobcenter entspricht, ist diese Anrechnung nicht korrekt.
Sollte das der Fall sein, steht dir von einem BK - Guthaben dein selber gezahlter Anteil zu, erst wenn das Guthaben höher als die eigene Zuzahlung ausfallen würde, kann der übersteigende Betrag im Monat nach dem Zufluss mindernd auf den Bedarf der KDU - angerechnet werden.
Wenn das also auf deine Situation zutreffen sollte, würde ich umgehend einen schriftlichen formlosen Widerspruch gegen die Anrechnung einlegen.
Nehmen nicht, aber anrechnen. Ggf. anteilig zur erstatteten Miete.
Die Nebenkosten sind in der Grundmiete enthalten, die das Jobcenter übernimmt. Die 80 Euro zahlst du für die größere Wohnfläche und damit praktisch für etwas mehr Luxus.
Dann sind die Mietkosten für die 70 qm zu hoch, liegen z.B. über dem Mietspiegel oder über die anerkannten Mietpreise.
Dann haben die Sozialbehörden dir 60€ mehr Bezahlt als dir zusteht. Die fordern die jetzt zurück. Dir steht nur das Mindeste zum Leben zu, wenn du mehr bekommen hast musst du es zurück Geben.
Dass ist alles Korrekt; Seh zu, das du an die Arbeit kommst, dann hast du mehr.
Würde ich ja gerne habe aber noch ein Kind was kein betreungsplatz hat
Mir mit drei Kindern steht 70 Quadratmeter so wie die Wohnung auch ist