Arbeitlosengeld?
Hallo, bin seit 1 Jahr in der Ausbildung und werde wahrscheinlich einen Aufhebungsvertrag machen. Habe auch schon mit dem Jobcenter geredet und die meinten das ich dann arbeitslosengeld bekomme. Ich habe das jetzt mal Ausgerechnet was ich bekommen würde.. ich würde nur 493€ Arbeitlosengeld bekommen. Ist das nicht ein bisschen wenig fürs leben bis ich neue arbeit habe? Wohne zwar noch bei meinen Eltern aber 493€ ist schon bisschen blöd da ich vor der Ausbildung auch schon Jahre lang gearbeitet habe. Kann mir jemand sagen ob ich da dann noch bisschen mehr wie 493€ bekommen würde?
3 Antworten
Wenn Du ohne wichtigen Grund selber kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst bzw.für deine Kündigung selber verantwortlich bist, kann es erst einmal eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen geben.
Der Anspruch auf ALG - 1 berechnet sich im Regelfall aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate und davon stünden dir dann 60 % zu, also in etwa vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate.
Oder bei Azubis von der letzten vollen Nettovergütung um die 60 %, es sei denn das Du selber Kinder mit Anspruch auf Kindergeld hast, dann wären es 67 %.
Wie alt bist Du denn ?
Solltest Du noch unter 25 sein, dann bildest Du im Haushalt der Eltern mit ihnen zusammen eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.
Dann könntest Du vom Jobcenter nur einen Anspruch auf eine Aufstockung gemeinsam mit deinen Eltern haben, wenn die Eltern deinen ungedeckten Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnten.
Erst mit der Vollendung des 25 Lebensjahres bildest Du im Haushalt der Eltern deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft und hast bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter.
Wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung beziehst, kannst Du Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Zu geringes Arbeitslosengeld kann mit Bürgergeld aufgestockt werden.
Soifern Du jedoch unter 25 bist und noch bei den Eltern wohnst, wäre deren Einkommen hinsichtlich Bürgergeld vorrangig.
Ein Aufhebungsvertrag bedingt oftmals die Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bzw. einer Leistungsminderung beim Bürgergeld.
Ne, das ist fix berechnet. ALG1 sind 67% vom letzten Netto, ich gehe mal nicht davon aus dass du ein übermäßig hohes Azubigehalt hattest
Denk dran dass du wegen des Aufhebungsvertrags aber vermutlich 3 Monate gar nix kriegst.
ALG1 sind 67% vom letzten Netto
Nein, es sind 60 % - 67 % nur, wenn der Arbeitslose Unterhaltspflichten (Kind/Kinder) hat.